Abwicklung der Demokratie - Troika der Transformation: Merkel, Schwab und Harbarth
Archivmeldung vom 22.06.2022
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićUnter Gewaltenteilung versteht man die Trennung von gesetzgebender, ausführender und richterlicher Staatsgewalt sowie ihre Zuweisung an voneinander unabhängige Staatsorgane. Gewaltenteilung ist ein tragendes Prinzip der rechtsstaatlichen Verfassung. Dies berichtet Dr. Rüdiger Pötsch im Magazin "Wochenblick.at".
Weiter berichtet Dr. Pötsch: "1991 erklärte Richard von Weizsäcker („Von Deutschland nach Europa“): „Die Bundesrepublik ist ein Verfassungsstaat. An nichts wird dies deutlicher, als an Rang und Wirkung der Verfassungsgerichtsbarkeit. Jedermann steht sie offen. Letztendlich entscheidet sie über die Verfassungsmäßigkeit allen staatlichen Handelns.“ Doch in der Ära Merkel änderte sich dies.
Noch 2018 gab sich Angela Merkel in der ARD verfassungstreu: Die Bundeskanzlerin warnt vor einer Verwässerung der Gewaltenteilung und davor, die Unabhängigkeit der Justiz infrage zu stellen. „Wenn diese Unabhängigkeit der Institutionen nicht mehr gewahrt wird, dann wäre die Demokratie nicht mehr vollständig. Deshalb muss da aufgepasst werden.“ Sie nannte als Beispiele den Schutz von Minderheiten, die Pressefreiheit, die Demonstrationsfreiheit und unabhängige Gerichte.
Verfassungsbrüche am laufenden Band
Inzwischen hat sich Merkel intensiver mit dem Verfassungsrecht befasst und Meilensteine des Verfassungsbruchs gesetzt. Dies in Kenntnis der Strafen für Verfassungsbruch: Gefängnis zwischen sechs Monaten und fünf Jahren (in minder schweren Fällen!). Beispielhaft sind hier zu nennen: Grenzöffnung 2015 (siehe Gutachten Verfassungsrichter Udo di Fabio), Milliardenüberweisungen nach Brüssel ohne Zustimmung des Bundestags (siehe Urteil des Bundesverfassungsgerichts unter Präsident Voßkuhle), Ermittlungsbefugnisse für die Polizei ohne Gerichtsbeschluss (BVG-Urteil unter Vosskuhle) und siehe da (unter Harbarth nach zwei Jahren als Verfassungsbruch bewertet): Liquidation der Wahl in Thüringen, eine der größten „demokratischen“ Schweinereien der Nachkriegsgeschichte.
Corona und der Putsch gegen die Gewaltenteilung
Die bisherigen Bundesverfassungsrichter Udo di Fabio, Hans-Jürgen Papier, Andreas Voßkuhle sowie der Verfassungsrechtler und Ex-Verteidigungsminister Rupert Scholz haben die Abrissbirne aus der Uckermark mehrfach gehörig in die juristischen Schranken verwiesen. Doch dann kam – wie geplant – Corona. Voßkuhle beendete seine Tätigkeit beim Bundesverfassungsgericht und Merkel-Duzfreund Stephan Harbarth wurde auf den Präsidentensitz gehoben. Zuvor hatte Merkel im Zusammenhang mit dem grundrechtsfeindlichen „Infektionsschutzgesetz“ in einem Putsch gegen die Gewaltenteilung den Verwaltungsgerichten die Zuständigkeit entzogen, damit dem Bürger eine Gegenwehr nur noch beim BVG über ihren Duzfreund und Parteigenossen Harbarth möglich war.
Im Dienst der Regierung statt des Volkes
Schon kurz nach seiner Inauguration äußerte Harbarth öffentlich volles Verständnis für die Coronapolitik der Regierung und auch für „gelegentliche kleine Fehler“, die stets dem erheblichen Zeitdruck geschuldet seien. Die vernichtende Quote seiner bisherigen Tätigkeit in Sachen Corona: Von 239 Verfassungsbeschwerden und 72 Eilanträgen wurden bisher drei positiv entschieden. Unter anderem wurde ein Eilantrag gegen eine arbeitsplatzbezogene Impfpflicht abgewiesen, weil niemand gezwungen werde, in seinem Job zu arbeiten, wenn er die Nebenwirkungen der Impfung – bis hin zum Tod – fürchte. Die Tatsache der Teilzulassung des gentherapeutischen Impfstoffs zum Zweck einer Studie sowie der Nürnberger Kodex blieben völlig unberücksichtigt.
Effektiver als die Stasi
Der angebliche „Weltärztepräsident“ Frank-Ulrich Montgomery (in Wirklichkeit Ratsvorsitzender des Weltärztebundes) sprang gleich mit auf diesen Zug, als hätte er – von wem auch immer und mit welcher Summe moduliert – seine Ablehnung von Maskenpflicht und Lockdowns niemals öffentlich artikuliert. Plötzlich sprach er von einer „Tyrannei der Ungeimpften“ und verteidigte die wirkungslosen Unterdrückungsmethoden des Herrn Karl Lauterbach, indem er seine früher geäußerte eigene Meinung als „Freiheitsfetisch“ diskreditierte. Die DDR-Bürgerrechtlerin Bärbel Bohley äußerte 1990 nach dem Ende der Stasi: „Man wird Einrichtungen schaffen, die viel effektiver arbeiten, viel feiner als die Stasi. Auch das ständige Lügen wird wiederkommen, die Desinformation, der Nebel, in dem alles seine Kontur verliert.“
Keine Sanktionen für Verfassungsbrüche
16 Jahre Angela Merkel haben ihre Spuren hinterlassen: Verfassungschef Hans-Georg Maaßen wird gefeuert, weil er Merkel und ihren Sprecher Seibert der Lüge überführt hat (angebliche Hetzjagden auf Menschen in Chemnitz), Ursula von der Leyen wird aus dem Günstlingswirtschaftssumpf des Verteidigungsministeriums gezogen und in Brüssel implantiert, obwohl sie gar nicht an den Europawahlen teilgenommen hatte. Die Wahl in Erfurt wird als „unverzeihlich“ katalogisiert und „zurückgeführt“. Wie bereits erwähnt, wurden weitere Verfassungsverstöße vom BVG bestätigt, aber zu keinem Zeitpunkt sanktioniert.
Transformationspolitik im Sinne des WEF
Der Gipfel der Merkelschen Politik ist die enge Kooperation mit dem Globalisten Klaus Schwab vom WWF in Davos und die Unterstützung der Coronaplandemie. Beide befanden sich im Januar 2020 darüber im Konsens, dass die Welt eine „Revolution von oben“ brauche, und zwar so schnell, dass die meisten Menschen nicht in der Lage sind, den Versuch der drastischen Umgestaltung rechtzeitig zu erkennen und keine Zeit für revolutionären Widerstand bleiben wird. Hier entsteht der Eindruck organisierter Kriminalität.
Die Merkelsche Transformationspolitik veranlasste mich 2020 unter der Überschrift „Was für eine Freude“ (ein Merkel-Zitat) zu folgendem Text:
Was für eine Freude!
Wann sperren sie die Merkel ein –
Die Zahl der Rechtsverstöße kann kaum größer sein!
Das Gesetz zum Schutz vor Infektion
Behindert unser Grundrecht schon.
Doch vor dem Nachweis dieser Lage
Stellt sich die Kriterienfrage!
Welche Fakten liegen auf der Hand
Das Grundrecht zu begrenzen in dem Land?
Im Gesetz steht dazu gar nichts drinnen –
Wer so etwas beschließt, der ist von Sinnen!
Die Bestimmung ist nicht grundgesetzkonform –
Doch keiner arbeitet an dieser krummen Norm.
Dem Parlament ist es egal,
ob es gefragt wird oder nicht – im Sitzungssaal.
Pastorin Angela stimmt auf die Zukunft ein:
„Was für eine Freude wird das sein!“
(Wenn die Rechtsverstöße nicht mehr halten –
im Fall der Rückkehr zu der Teilung der Gewalten.)
Wann endlich sperren sie die Merkel ein –
Die Zahl der Rechtsverstöße kann kaum größer sein!
Chor der befreiten Maskenträger:
„O welche Lust – in freier Luft den Atem leicht zu heben –
o welche Lust – nur hier nur hier ist Leben!“
(Beethoven, Fidelio)"Quelle: Wochenblick