EuGH: EU-Freihandelsabkommen mit Singapur ist gemischtes Abkommen
Archivmeldung vom 16.05.2017
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Freigeschaltet durch André OttNach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) handelt es sich bei dem Freihandelsabkommen der Europäischen Union mit Singapur in seiner derzeitigen Form um ein gemischtes Abkommen. "Die Bestimmungen des Abkommens zu anderen ausländischen Investitionen als Direktinvestitionen und zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Investoren und Staaten fallen nicht in die ausschließliche Zuständigkeit der Union", teilte der Gerichtshof am Dienstag mit.
Demnach kann das Abkommen in seiner derzeitigen Form nicht von der EU allein geschlossen werden, sondern nur von der EU und den Mitgliedstaaten gemeinsam. Die EU und Singapur hatten den Text des Freihandelsabkommens am 20. September 2013 paraphiert. Dem Vernehmen nach hat das Urteil des EuGH Signalwirkung für alle künftigen Freihandelsabkommen.
Quelle: dts Nachrichtenagentur