Verfassungsschutz erhielt NSA-Spionagesoftware im Austausch
Archivmeldung vom 27.08.2015
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDas Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat sich laut eines Zeitungsberichts in einem Abkommen dazu verpflichtet, so viele Daten aus deutschen G10-Überwachungsmaßnahmen wie möglich an den US-Geheimdienst NSA zu liefern; im Gegenzug erhielt der deutsche Inlandsnachrichtendienst die NSA-Spionagesoftware XKeyscore.
Wie die Wochenzeitung "Die Zeit" und "Zeit-Online" berichten, heißt es in der entsprechenden Vereinbarung aus dem Jahr 2013 wörtlich: "The BfV will: To the maximum extent possible share all data relevant to NSA`s mission." "Von einem solchen Kompensationsgeschäft habe ich nichts gewusst", sagte der damalige Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar. Zu Testzwecken spielte der Verfassungsschutz Daten aus deutschen G10-Überwachungen in XKeyscore ein. "
Auch von einem Test mit Echtdaten höre ich zum ersten Mal", sagte Schaar weiter. Darüber hätte er seiner Meinung nach vom BfV zwingend unterrichtet werden müssen, weil es sich um eine Datenverarbeitung gehandelt habe. Der Verfassungsschutz nutzt XKeyscore dazu, Daten aus Überwachungsmaßnahmen von Telefon- und Internetanschlüssen zu analysieren, die ihm nach dem deutschen G10-Gesetz genehmigt wurden.
XKeyscore könne "die hier bestehenden Möglichkeiten zur Überwachung und Analyse von Internetverkehr hervorragend ergänzen", zitieren "Die Zeit" und Zeit-Online aus einem Brief des damaligen BfV-Präsidenten Heinz Fromm an den damaligen NSA-Chef Keith Alexander.
Dass der Verfassungsschutz XKeyscore einsetzt, sei ihm erst mitgeteilt worden, nachdem er im Jahr 2013 - im Zuge der entsprechenden Snowden-Veröffentlichungen - von sich aus nachgefragt habe, sagte Schaar, der damals zuständige Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI).
"Der Einsatz von XKeyscore fällt - da der Umgang mit G10-Daten betroffen ist - in die Kontrollzuständigkeit der G10-Kommission und nicht des BfDIâ, erklärt das BfV dazu auf Anfrage. Der Verfassungsschutz halte sich an geltendes Recht. Auch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) wurde laut des Berichts nicht vollständig über die Vereinbarung zwischen den Nachrichtendiensten informiert.
Quelle: dts Nachrichtenagentur