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Strässer: Todesstrafe darf im 21. Jahrhundert keinen Platz mehr haben

Archivmeldung vom 30.01.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.01.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Christoph Strässer in der Reichstagskuppel
Christoph Strässer in der Reichstagskuppel

Foto: J. Sturm
Lizenz: CC-by-sa 2.0/de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe, Christoph Strässer, hat die Hinrichtung eines US-Bürgers im Bundesstaat Georgia am vergangenen Dienstag verurteilt: Die Todesstrafe sei "eine unmenschliche, grausame und unmoralische Art der Bestrafung" und dürfe im 21. Jahrhundert keinen Platz mehr haben, erklärte Strässer am Donnerstag.

"Die Bundesregierung lehnt die Todesstrafe unter allen Umständen ab. Die Bundesregierung wird sich auch weiterhin gemeinsam mit ihren Partnern in der Europäischen Union aktiv für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe einsetzen." Die Hinrichtung vom Dienstag sei "besonders schockierend", da es "deutliche Hinweise auf eine vorliegende geistige Behinderung" gegeben habe, so der Menschenrechtsbeauftragte weiter. "Mental behinderte und psychisch kranke Personen hinzurichten, widerspricht rechtsstaatlichen Prinzipien, die von den allermeisten Staaten der Welt akzeptiert sind."

Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten hat die Hinrichtung von Personen mit geistiger Behinderung für verfassungswidrig erklärt, allerdings die genauen Kriterien für eine Bewertung den einzelnen Bundesstaaten überlassen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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