Menschenrechtsbeauftragte besorgt wegen Kinderehen im Irak
Die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Luise Amtsberg (Grüne), hat erhebliche Bedenken gegen eine Entscheidung des irakischen Parlaments geäußert, mit der Kinderehen Vorschub geleistet werden könnte. "Ich teile die Sorge, dass mit einem solchen Schritt die Rechte von Frauen und Kindern bei Eheschließung, Scheidung, Sorge- und Erbrecht stark eingeschränkt werden", sagte Amtsberg dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".
"Für die Menschenrechte wäre dies ein deutlicher Rückschritt." Auch
im Irak hätten sich viele gegen die Gesetzesreform ausgesprochen, die
vorsehe, dass schiitische Bürger Personenstandsfragen wie Ehe, Scheidung
oder Erbschaft auf der Basis von religiösen Kriterien entscheiden
könnten. Es müsse jetzt genau geprüft werden, "welche Elemente der
finale Gesetzesentwurf enthält und welche Auslegungskriterien angewendet
werden", sagte Amtsberg.
Das irakische Parlament hatte am
Dienstag einen seit Monaten umstrittenen Gesetzentwurf angenommen, mit
dem das seit 1959 geltende irakische Personenstandsgesetz geändert
werden soll. Damit könnten künftig Iraker, die der islamischen Strömung
der Schiiten angehören, wählen, ob sie ihre Personenstandsfragen nach
religiösen oder zivilrechtlichen Kriterien regeln wollen.
Nach
Überzeugung mancher islamischer Geistlicher ist es zulässig, Mädchen im
Teenageralter oder sogar schon im Alter von neun Jahren zu verheiraten.
Das bisher geltende Personenstandsgesetz sah ein reguläres Mindestalter
von 18 Jahren vor. Umstritten ist, ob die Gesetzesreform formell korrekt
verabschiedet wurde. Klagen gegen das Gesetz sind bereits angekündigt
worden.
Quelle: dts Nachrichtenagentur