Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Weltgeschehen Menschenrechtsbeauftragte besorgt wegen Kinderehen im Irak

Menschenrechtsbeauftragte besorgt wegen Kinderehen im Irak

Freigeschaltet am 25.01.2025 um 06:50 durch Sanjo Babić
Hochrangige US-Amerikaner erfanden das Märchen von Massenvernichtungswaffen im Irak. Die Bilanz bis heute: weit über 1 Million Tote und ein Irak und gute geschäfte für Großkonzerne (Symbolbild)
Hochrangige US-Amerikaner erfanden das Märchen von Massenvernichtungswaffen im Irak. Die Bilanz bis heute: weit über 1 Million Tote und ein Irak und gute geschäfte für Großkonzerne (Symbolbild)

Bild: Screenshot Youtube Video: "UN-Gesandter Boliviens erinnert im Sicherheitsrat an die Lügen des US-Terrorregimes" / Eigenes Werk

Die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Luise Amtsberg (Grüne), hat erhebliche Bedenken gegen eine Entscheidung des irakischen Parlaments geäußert, mit der Kinderehen Vorschub geleistet werden könnte. "Ich teile die Sorge, dass mit einem solchen Schritt die Rechte von Frauen und Kindern bei Eheschließung, Scheidung, Sorge- und Erbrecht stark eingeschränkt werden", sagte Amtsberg dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".

"Für die Menschenrechte wäre dies ein deutlicher Rückschritt." Auch im Irak hätten sich viele gegen die Gesetzesreform ausgesprochen, die vorsehe, dass schiitische Bürger Personenstandsfragen wie Ehe, Scheidung oder Erbschaft auf der Basis von religiösen Kriterien entscheiden könnten. Es müsse jetzt genau geprüft werden, "welche Elemente der finale Gesetzesentwurf enthält und welche Auslegungskriterien angewendet werden", sagte Amtsberg.

Das irakische Parlament hatte am Dienstag einen seit Monaten umstrittenen Gesetzentwurf angenommen, mit dem das seit 1959 geltende irakische Personenstandsgesetz geändert werden soll. Damit könnten künftig Iraker, die der islamischen Strömung der Schiiten angehören, wählen, ob sie ihre Personenstandsfragen nach religiösen oder zivilrechtlichen Kriterien regeln wollen.

Nach Überzeugung mancher islamischer Geistlicher ist es zulässig, Mädchen im Teenageralter oder sogar schon im Alter von neun Jahren zu verheiraten. Das bisher geltende Personenstandsgesetz sah ein reguläres Mindestalter von 18 Jahren vor. Umstritten ist, ob die Gesetzesreform formell korrekt verabschiedet wurde. Klagen gegen das Gesetz sind bereits angekündigt worden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte sauna in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige