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Europarat setzt Grenzen bei Impfzwang

Archivmeldung vom 30.01.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.01.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Europarat Mitgliedstaaten
Europarat Mitgliedstaaten

Von Hayden120 and NuclearVacuum - File:Location European nation states.svgDiese Vektorgrafik wurde mit Inkscape erstellt., CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=8299513

Holger Fischer, Rechtsanwalt und Bürgerrechtler, informiert über Telegram über eine Resolution des Europarates zum Thema Impfzwang. Holger Fischer dazu: "Der Europarat, dieser ist nicht mit der Europäische Union (EU) zu verwechseln, hat am 27.01.2021 in seiner Resolution 2361/2021 unter anderem beschlossen, dass niemand gegen seinen Willen, unter Druck geimpft werden darf."

Fischer weiter: "Die 47 Mitgliedsstaaten werden augefordert, vor der Impfung darauf hinzuweisen, dass die Impfung nicht verpflichtend ist und dem Nichtgeimpften keine Diskriminierung entstehen darf. Ausdrücklich wird die Diskriminierung selbst bei bestehenden gesundheitlichen Risiken untersagt oder weil sich jemand einfach nicht impfen lassen will.

Hersteller von Impfstoffen werden zur Veröffentlichung aller Informationen zur Sicherheit der Impfstoffe aufgefordeet. Die Entschließung insgesamt ist nicht contra Impfung - das muss klar sein. Aber sie setzt Standards und Verpflichtungen fest. Mit der Resolution hat nun die wichtigste menschenrechtliche Organisation in Europa völkerechtliche Leitlinien geschaffen, die von den 47 Mitgliedsstaaten, auch der EU, anzuwenden sind. Diskriminierung etwa am Arbeitsplatz oder Verbot von Reisen für Nichtgeimpfte dürften damit ausgeschlossen sein. In jedem Gerichtsverfahren, gegenüber jedem Heimleiter, jedem Arbeitgeber, jeder Behörde, jedem Reiseanbieter etc. kann man sich nun darauf berufen.

Quelle: RA Holger Fischer

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