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EU-Kommission leitet Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen ein

Archivmeldung vom 29.07.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.07.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: rudolf ortner / pixelio.de
Bild: rudolf ortner / pixelio.de

Die EU-Kommission hat wegen der umstritten Justizreform in Polen ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. "Die Hauptbedenken der Kommission bei diesem Gesetz betreffen die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, da für Richterinnen und Richter ein unterschiedliches Rentenalter (60 Jahre für Frauen und 65 Jahre für Männer) festgelegt wird", heißt es in der am Samstag veröffentlichten Mitteilung der Brüsseler Behörde.

Zudem äußert die Kommission Bedenken "hinsichtlich der Unabhängigkeit der polnischen Gerichte": Diese werde dadurch untergraben, dass der Justizminister das Recht erhalte, die Amtszeit von Richtern, die das Ruhestandsalter erreicht haben, nach eigenem Ermessen zu verlängern sowie Gerichtspräsidenten zu entlassen und zu ernennen.

Die neuen Vorschriften geben dem Justizminister nach Einschätzung der EU-Kommission die Möglichkeit, Einfluss auf einzelne Richter zu nehmen. Die polnische Regierung wurde aufgefordert, innerhalb eines Monats zu reagieren.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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