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EU-Kommission lässt ACTA-Abkommen gerichtlich prüfen

Archivmeldung vom 22.02.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.02.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Stop-ACTA-Demonstration in Wien am 11. Februar 2012. Bild: Haeferl / wikipedia.org
Stop-ACTA-Demonstration in Wien am 11. Februar 2012. Bild: Haeferl / wikipedia.org

Die EU-Kommission hat das umstrittene ACTA-Abkommen dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg zur Prüfung vorgelegt. Der EuGH könne die Gesetzmäßigkeit des Abkommens unabhängig überprüfen, sagte EU-Handelskommissar Karel De Gucht am Mittwoch in Brüssel. Im Zentrum stehe die Frage, ob das Abkommen in jeglicher Art mit den Grundrechten und Grundfreiheiten der Europäischen Union unvereinbar ist, so De Gucht.

Mithilfe von ACTA, einem multilateralen Abkommen, an dem die USA, die EU, Japan und mehrere weitere Länder beteiligt sind, sollen internationale Standards im Kampf gegen Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen etabliert werden. Zuletzt hatte Deutschland neben anderen EU-Ländern eine Ratifizierung ausgesetzt. Kritiker befürchten den Gebrauch des Abkommens als Mittel zur Beschränkung der Freiheit im Internet und für Zensur.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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