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Bundesregierung fordert Marokko auf Folter eines deutschen Staatsbürgers zu unterlassen

Archivmeldung vom 15.08.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.08.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Flagge von Marokko
Flagge von Marokko

Die Bundesregierung hat Marokko aufgefordert, Mohamed H., einen Mann mit marokkanischer und deutscher Staatsbürgerschaft, nicht zu foltern. Wie "Der Spiegel" berichtet, hatte der 30-Jährige bei einem Besuch am 8. Juni einer deutschen Konsularbeamtin erklärt, dass er vom Gefängnispersonal körperlich misshandelt worden sei. In einem Schreiben vom 2. August an den deutschen Anwalt des mutmaßlichen Opfers, Friedrich O. Koch, teilte das Auswärtige Amt mit, dass man den Foltervorwurf "sehr ernst" nehme. Sieben mal hätten Konsularbeamte den gebürtigen Marokkaner im Gefängnis besucht.

Mohamed H. lebte von 2000 bis 2009 in Deutschland und nahm in dieser Zeit die deutsche Staatsbürgerschaft an. Er wurde in Marokko wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung zu zehn Jahren Haft verurteilt. Das Gericht beruft sich auf ein angebliches Geständnis, indem der Beschuldigte eingeräumt habe, im Sommer 2009 ein paramilitärisches Camp in Pakistan besucht zu haben, um später gegen die amerikanische und afghanische Armee zu kämpfen.

Dieser behauptet, dass die Aussagen gefälscht seien und die Polizei ihn zur Unterschrift gezwungen habe. Er ist einer von mindestens elf deutschen Staatsangehörigen, die derzeit wegen "terroristischer Delikte" in anderen Ländern inhaftiert sind. In einem Schreiben an den Linken-Abgeordneten Wolfgang Nešković teilte die Bundesregierung mit, dass noch je ein Deutscher in Frankreich, Palästina, den USA und im Jemen, Libanon und Kosovo inhaftiert sei.

Je zwei Deutsche säßen in Syrien und der Türkei im Gefängnis.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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