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Weber schlägt Kompetenzgerichtshof für EU vor

Archivmeldung vom 28.05.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.05.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Die Europäische Union (politisch) seit 2020. Sie ist ungleich Europa (Kontienent) (Symbolbild)
Die Europäische Union (politisch) seit 2020. Sie ist ungleich Europa (Kontienent) (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Der Vorsitzende der christlich-demokratischen EVP-Fraktion im Europäischen Parlament, der CSU-Politiker Manfred Weber, hat einen neuen "Kompetenzgerichtshof" vorgeschlagen, um Konflikte zwischen nationalen Verfassungsgerichten und dem Europäischen Gerichtshof zu schlichten.

"Ein solcher Gerichtshof würde in den Grenzfällen zwischen nationalem und europäischem Recht entscheiden: wenn ein Staat der Ansicht ist, dass EU-Entscheidungen nicht mehr vertraglich gedeckt sind, auch Urteile des Europäischen Gerichtshofs", sagte Weber der "FAZ. Woche" "Er könnte aus nationalen wie europäischen Verfassungsrichtern bestehen." Es müsse sich um eine europäische Struktur handeln, sagte Weber weiter.

"Ob die EZB ihr Mandat überzieht, entscheiden dann nicht nur deutsche Richter, sondern auch portugiesische. Die Entscheidungen der EZB betreffen ja Deutsche und Portugiesen gleichermaßen." Es könnte nicht sein, dass jedes Mitgliedsland für sich das europäische Recht auslegt. "Dann zerfällt Europa." Der EVP-Fraktionschef machte deutlich, dass es einer Änderung der EU-Verträge bedürfe, um ein solches Gericht zu schaffen. Zuletzt hatte das EZB-Urteil des Bundesverfassungsgerichts einen schweren Konflikt mit dem EuGH geschaffen, weil Karlsruhe ein Urteil des Luxemburger Gerichts für unwirksam erklärte und eine EZB-Entscheidung für nicht hinreichend begründet hielt.

In Deutschland geschah das zum ersten Mal. Weber bekundete zwar seinen "hohen Respekt" vor dem Bundesverfassungsgericht, kritisierte aber die grundsätzliche Tendenz der Rechtsprechung zur EU. "Allerdings hören wir aus Karlsruhe in den letzten Jahren eine Tonlage, die die weitere Vertiefung Europas erschwert und in einigen Bereichen sogar unmöglich macht." Das Verfassungsgericht habe definiert, was nationaler Kernbestand sei, darunter Verteidigung und Sozialgesetzgebung. Dagegen wandte Weber ein: "Wie viel Integration Deutschland will, sollte der demokratisch legitimierte Bundestag entscheiden."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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