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Fluglärm-Vertrag zwischen Deutschland und Schweiz wird neu besprochen

Archivmeldung vom 26.11.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.11.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Fluglärmmessstation der Fraport AG im Frankfurter Stadtwald
Fluglärmmessstation der Fraport AG im Frankfurter Stadtwald

Foto: Rupp.de
Lizenz: CC-BY-SA-3.0-2.5-2.0-1.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Zum Staatsvertrag bezüglich des Flugverkehrs zwischen Deutschland und der Schweiz sind neue Besprechungen nötig. Wie Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) am Montag nach einem Treffen mit vom Fluglärm Betroffenen mitteilte, müssten offene Fragen in einer völkerrechtlich verbindlichen Form neu geklärt werden. Dafür sei die Ratifizierung des Anfang September unterzeichneten Vertrages durch den Bundestag zunächst ausgesetzt.

Von Seiten der Schweiz hieß es, man sei offen, die von deutscher Seite aufgetauchten Fragen gemeinsam anzuschauen und zu klären. Als mögliches Mittel wurde ein gemeinsamer Notenaustausch vorgeschlagen, Nachverhandlungen seien nicht erforderlich, so das Schweizer Verkehrsministerium. In dem Staatsvertrag werden die Anflüge auf den Flughafen Zürich neu geregelt. Er sieht unter anderem vor, dass von Montag bis Freitag ab 20 bis sieben Uhr morgens keine Anflüge mehr über Deutschland kommen. Im Gegenzug verzichtet Deutschland auf eine zahlenmäßige Begrenzung der Flüge.

In Baden-Württemberg wird dieser Kompromiss parteiübergreifend kritisiert, da er unter anderem zu viele Streitfragen offen lasse. Der Vertrag war 4. September von der Schweizer Bundesrätin Doris Leuthard und Verkehrsminister Ramsauer unterzeichnet worden, muss allerdings noch von den Parlamenten beider Staaten ratifiziert werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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