Fall Skripal: Bundestagsgutachten sieht keine völkerrechtlichen Versäumnisse Russlands
Archivmeldung vom 08.06.2018
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Freigeschaltet durch André OttEinem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zufolge hat sich Russland bei der Aufklärung im Fall des vergifteten Ex-Agenten Skripal in London im Einklang mit dem Chemiewaffen-Übereinkommen (CWÜ) verhalten. Zu diesem Schluss kommt eine "Völkerrechtliche Bewertung des Falls Skripal", die der "Neuen Osnabrücker Zeitung" vorliegt. Ferner hält das Gutachten fest: "Die Verantwortung Russlands für das Attentat auf den Ex-Agenten Skripal in Großbritannien ist bis heute nicht nachgewiesen."
Nach derzeitigem Stand sei "ein offenkundiger Verstoß Russlands gegen Kooperationsverpflichtungen aus dem CWÜ nicht zu erkennen", heißt es in dem 14-seitigen Papier. Demnach habe Russland anlässlich einer Dringlichkeitssitzung der Organisation zum Verbot chemischer Waffen (OPCW) vorgeschlagen, gemeinsam mit Großbritannien zu ermitteln, wer für den Anschlag auf den russischen Ex-Spion Skripal verantwortlich sei, "und damit - zumindest formal - seine Kooperationsbereitschaft bekundet." Großbritannien lehnte den Vorschlag jedoch als "pervers" ab.
Die Linkspartei sieht in der Bewertung des Wissenschaftlichen Dienstes eine Bestätigung dafür, "dass die Reaktion der Bundesregierung nach der mutmaßlichen Giftattacke im britischen Salisbury übereilt und unseriös war". Das sagte die Linken-Außenexpertin, Heike Hänsel, der "NOZ". Die Ausweisung russischer Diplomaten, der sich auch die Bundesregierung angeschlossen habe, sei daher "nicht akzeptabel und eher Teil einer Kampagnenpolitik gegen Russland denn seriöse Außenpolitik, die rechtsstaatlichen Kriterien folgt", sagte Hänsel weiter und forderte die Bundesregierung auf, die "Ausweisungen rückgängig zu machen."
Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)