Türkisches Verfassungsgericht erklärt YouTube-Sperre für unrechtmäßig
Archivmeldung vom 30.05.2014
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Freigeschaltet durch Manuel SchmidtDas türkische Verfassungsgericht hat die von der Regierung verhängte Sperre der Videoplattform YouTube für unrechtmäßig erklärt. Diese Maßnahme verletze das Recht auf freie Meinungsäußerung, erklärte das Gericht am Donnerstag.
Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan hatte im März neben YouTube auch den Kurznachrichtendienst Twitter blockieren lassen. Er begründete dies damit, dass soziale Netzwerke das Ausspionieren von Staatsgeheimnissen ermöglichen würden. Auch die Twitter-Sperre war vom Verfassungsgericht für unrechtmäßig erklärt worden und musste wieder aufgehoben werden.
Nach Erdogan-Auftritt: Laschet dankt Özdemir für Verteidigung von Merkel
Der Fraktionsvorsitzende der CDU im Landtag von NRW, Armin Laschet, hat Grünen-Chef Cem Özdemir in einem persönlichen Brief für dessen Äußerungen zu den Anwürfen des türkischen Ministerpräsidenten Recep Tayyip Erdogan gegen Kanzlerin Angela Merkel (CDU) gedankt und Erdogan zugleich aufgefordert, sich für seine Ausfälle vom vergangenen Samstag zu entschuldigen. "Es war sehr mutig von Dir, als Oppositionspolitiker die deutsche Bundeskanzlerin zu verteidigen", schrieb Laschet an Özdemir in dem Brief, der der "Bild-Zeitung" vorliegt.
Er fügte hinzu: "Als Christdemokrat möchte ich Dir dafür meinen Respekt aussprechen. Das dient dem Zusammenleben der Menschen unterschiedlicher Herkunft in Deutschland, die sich zu unserem Land bekennen."
Erdogan hatte bei seinem Auftritt in Köln Buhrufe gegen die Kanzlerin provoziert und an die Adresse Özedmirs gesagt: "Ein angeblicher Türke - was für ein Demokrat bist Du?" Der Grünen-Chef hatte daraufhin in einem Interview mit der türkischen Zeitung "Zaman" unter anderem gesagt: "Das war sehr hässlich und wird den Menschen in Erinnerung bleiben."
Quelle: dts Nachrichtenagentur