Razzia bei MH-17-Ermittler: Generalbundesanwalt ermittelt wegen Kriegsverbrechen
Archivmeldung vom 29.03.2016
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittBei den Ermittlungen zum Abschuss der Passagiermaschine MH-17 über der Ostukraine vor zwei Jahren hat der Generalbundesanwalt nun die Wohn- und Geschäftsräume des Lübecker Privatermittlers Josef Resch durchsuchen lassen. Bei dem Abschuss der Maschine am 17. Juli 2014 waren 298 Menschen ums Leben gekommen. Wie das Wirtschaftsmagazin 'Capital' auf seiner Website www.capital.de berichtet, rückten am 15. März elf Beamte zu einer Razzia aus. Aus dem Durchsuchungsbeschluss, der 'Capital' vorliegt, geht hervor, dass gegen "Unbekannt" wegen des Verdachts eines Kriegsverbrechens ermittelt wird. Resch hatte im Fall der MH-17 für anonyme Auftraggeber eine millionenschwere Belohnung auf Hinweise ausgesetzt.
Ziel der Razzia, so steht es im Durchsuchungsbeschluss, sei die "Sicherstellung von schriftlichen Unterlagen und Notizen mit Bezug zu dem Absturz" sowie "Eintragungen zu möglichen Kontaktpersonen, die weitere Auskünfte über den Abschuss geben können, vorzugsweise solchen aus der Ukraine oder aus der Russischen Föderation". Es sei davon auszugehen, dass sich "Unterlagen, Dokumente, Adressen oder Dateien auffinden lassen, die weitere Erkenntnisse über den Tathergang und über mögliche Tatbeteiligte an dem Abschuss (...) enthalten, die für die Wahrheitsfindung von erheblicher Bedeutung sind".
Resch, der bei der Hausdurchsuchung nicht anwesend war, hatte im Juni vergangenen Jahres gegenüber 'Capital' gesagt, seine Auftraggeber hätten die Informationen bekommen, die sie erhalten wollten. Die Belohnung sei gezahlt worden, sein Auftrag sei damit beendet. Zu Inhalten wollte sich Resch nicht äußern, sagte aber ominös: "Würde die Wahrheit an die Öffentlichkeit kommen, der Konflikt in der Ostukraine würde sehr schnell eskalieren."
Über die jetzige Aktion der Bundesanwaltschaft wundert sich Resch, hatte der Bundesnachrichtendienst doch bereits wenige Monate nach der Tragödie erklärt, Separatisten hätten den Abschuss zu verantworten. "Wenn der Generalbundesanwalt glaubt, bei mir Beweise zu dem Abschuss zu finden, dann traut er anscheinend den Erkenntnissen des Bundesnachrichtendiensts nicht. Oder aber er befürchtet, unser Informant stammt aus dem Umfeld des BND."
Quelle: Capital, G+J Wirtschaftsmedien (ots)