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EuGH-Gutachter: Briten können Brexit-Erklärung einseitig zurücknehmen

Archivmeldung vom 04.12.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.12.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Rareclass, on Flickr CC BY-SA 2.0
Bild: Rareclass, on Flickr CC BY-SA 2.0

Die Brexit-Erklärung der britischen Regierung kann nach Ansicht des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof (EuGH), Campos Sánchez-Bordona, einseitig zurückgenommen werden. Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union lasse dies zu, heißt in Sánchez-Bordonas Schlussantrag in einem entsprechenden Verfahren.

Diese Möglichkeit bestehe demnach bis zum Zeitpunkt des Abschlusses des Austrittsabkommens. Der schottische Court of Session hatte den EuGH nach einem möglichen einseitigen Rückzieher beim Brexit angefragt. Eine vom Europäischen Rat einstimmig beschlossene Rücknahme ist nach Auffassung von Sánchez-Bordona nicht nötig, auch wenn eine Rücknahme im gegenseitigen Einvernehmen des austrittswilligen Mitgliedstaats und der Unionsorgane möglich wäre. Der EuGH wird seine abschließende Entscheidung auf Basis des Gutachtens von Sánchez-Bordona treffen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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