Erster Gerichtsprozess über Mitglied eines ukrainischen Nazi-Bataillons in Rostow am Don
Archivmeldung vom 19.05.2022
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.05.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Sanjo BabićDas Leninski-Bezirksgericht in Rostow am Don hat über eine Präventionsmaßnahme gegen den stellvertretenden Kommandeur des ukrainischen faschistischen "Aidar"-Bataillons Denis Muryga entschieden. Ihm wird die Sprengung einer Brücke mit mehrfacher Todesfolge inkriminiert. Dies berichtet das Magazin "RT DE".
Weiter berichtet RT DE: "Das Leninski-Bezirksgericht in Rostow am Don hat sich bei der am 19.
Mai geführten Verhandlung über eine Präventionsmaßnahme gegen den
Stellvertretenden Kommandeur des ukrainischen faschistischen
"Aidar"-Bataillons Denis Muryga für eine Dauer der Untersuchungshaft von
zwei Monaten entschieden.
Dies berichtet die russische Nachrichtenagentur TASS
mit Verweis auf eine ungenannte Quelle bei den russischen
Sicherheitsbehörden. Dem auf der Krim geborenen Rechtsradikalen wird die
Sprengung einer Brücke zur Last gelegt, bei der auch mehrere Angehörige
der Volksmiliz der Volksrepublik Lugansk zu Tode kamen. Die Tatsache
der Sprengung als solche hatte Muryga bereits gestanden und März 2015
als Zeitraum dafür eingeräumt. (Link)
Muryga wurde im April 2022 festgenommen, und zwar bei seinem Versuch, in Zivilkleidung – als Flüchtling getarnt – auf russisches Staatsgebiet zu gelangen.
Für einen ukrainischen Nationalisten ziemlich kurios – erklärte der auf der Krim geborene und aufgewachsene Muryga, sich nun deswegen ergeben zu haben, weil er der Verfolgung Russisch sprechender Ukrainer in den von Kiew kontrollierten Gebieten der heutigen Ukraine überdrüssig geworden wäre.
Der "Aidar"-Faschist wird beschuldigt, an einer bewaffneten Formation im Hoheitsgebiet eines ausländischen Staates Mitglied gewesen zu sein, die in der Gesetzgebung dieses Landes nicht vorgesehen ist und deren Daseinszweck den Gesetzen Russlands zuwiderläuft (Teil 2 von Artikel 208 des russischen Strafgesetzbuches).
Nach
eigenen Angaben des Gefangenen trat er im Januar 2015 in das
"Aidar"-Bataillon ein. Im März desselben Jahres nahm er "an einer
Sonderaktion zur Sprengung einer Brücke teil, bei der Mitglieder der
Volksmiliz der Volksrepublik Lugansk ums Leben kamen".Ebenso nach Rostow am Don wurde am 18. Mai ein bislang nicht näher
bezifferter Teil der gefangenen Milizkämpfer des ebenfalls
faschistischen "Asow"-Bataillons transportiert, die sich im Mariupoler
Metallurgiekombinat Asow-Stahl ergeben hatten. Sie sitzen nun in der
Untersuchungshaftanstalt Nummer 1 der Stadt ein – wo seinerzeit
gefangene deutsche Nazis inhaftiert waren, meldete die Presseagentur Don24. Weitere 89 Gefangene von dort wurden laut 161.ru – Rostow-am-Don-Online nach Taganrog im Gebiet Rostow gebracht. Ob auch sie dem Asow-Bataillon angehören, brachte die
anonyme Quelle des Online-Nachrichtenportals in den
Sicherheitsstrukturen des Gebiets Rostow allerdings nicht zum Ausdruck.
Dies ist aber unwahrscheinlich, weil der Gesprächspartner betonte, dass
sie als Kombattanten gelten (und die Geltung der Genfer Konvention sich
somit auf sie erstreckt) – und sie vor allem wichtige Kandidaten
zum Gefangenentausch seien, von dem die russische Staatsduma ukrainische
nazistische Bataillone gesetzlich ausdrücklich ausschließen wollte. "
Quelle: RT DE