EU-Gericht weist Klage gegen "Torwächter"-Einstufung von Tiktok ab
Archivmeldung vom 17.07.2024
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDas Gericht der Europäischen Union hat eine Klage des chinesischen Tiktok-Betreibers Bytedance gegen eine Einstufung des Videoportals als "Torwächter" abgewiesen. Die EU-Kommission habe zu Recht davon ausgehen können, dass es sich bei Bytedance um einen Torwächter handele, heißt es in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil der Luxemburger Richter.
Bytedance erreiche unstreitig die im Rahmen des Digital Markets Act
(DMA) vorgesehenen quantitativen Schwellenwerte, die unter anderem ihren
globalen Marktwert, die Zahl der Nutzer von Tiktok in der Union und die
Anzahl der Jahre betreffen, in denen der letztgenannte Schwellenwert
für die Zahl der Nutzer erfüllt worden sei, hieß es zur Begründung.
Ferner sei das Vorbringen des Unternehmens "nicht hinreichend
substantiiert", um eindeutig die Vermutung zu entkräften, dass Bytedance
"erheblichen Einfluss" auf den Binnenmarkt habe, Tiktok den
gewerblichen Nutzern als "wichtiges Zugangstor" zu Endnutzern diene und
Bytedance eine "gefestigte und dauerhafte Position" innehabe.
Das
Gericht wies unter anderem das Argument von Bytedance zurück, wonach
der Umstand, dass ihr globaler Marktwert hauptsächlich auf ihre
Tätigkeiten in China zurückzuführen sei, zeige, dass sie keinen
"erheblichen Einfluss" auf den Binnenmarkt habe, was durch ihren
geringen Umsatz in der Union belegt werde. Demnach spiegele der hohe
Marktwert des Unternehmens "die finanzielle Leistungsfähigkeit von
Bytedance und ihr Potenzial zur Monetarisierung dieser Nutzer" wider.
Das
Gericht gelangte insgesamt zu dem Ergebnis, dass die von der Kommission
angewandten Beweisanforderungen an das Unternehmen richtig gewesen
seien und dass die Kommission bei ihrer Beurteilung des Vorbringens von
Bytedance "zwar einige Fehler begangen" habe, diese aber "keinen
Einfluss auf die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Beschlusses" gehabt
hätten (T-1077/23).
Quelle: dts Nachrichtenagentur