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Prager Gericht lässt Eierwürfe auf Präsidenten zu

Archivmeldung vom 03.01.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.01.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Gericht: Urteil. Bild: flickr.com/sfalkow
Gericht: Urteil. Bild: flickr.com/sfalkow

Ein Prager Gericht sieht laut tschechischen Medien in der Tat eines Demonstranten, der 2014 Präsident Milos Zeman mit Eiern beworfen hatte, kein Verbrechen. Dies schreibt das russische online Magazin "Sputnik".

Weiter heißt es auf deren deutschen Webseite: "Der Vorfall ereignete sich laut Ceske Noviny bei einer Zeremonie anlässlich des 25. Jahrestages des Falls des kommunistischen Regimes im Land. Zeman sei von den Anwesenden wegen seiner vulgären Worte im Radio und seiner Neigung zum Alkohol ausgebuht worden.

Einige Teilnehmer warfen mit Eiern nach dem Staatschef. Die Leibwächter versuchten Zeman mit Regenschirmen zu schützen, doch einige „Geschosse“ konnten das Ziel trotzdem treffen.

Laut tschechischen Medien nahm die Polizei daraufhin zwei „Eierwerfer“ fest. Einer von ihnen wurde bald entlassen. Im Fall des anderen musste sich die tschechische Justiz lange den Kopf zerbrechen.

Zuerst hatten die Behörden entschieden, dass es sich bei dem Eierwurf weder um eine Straftat noch eine Übertretung staatlicher Gesetze handle. Doch die Bezirksverwaltung legte Einspruch gegen die Entscheidung ein und verlange weitere Ermittlungen.

Im Oktober 2016 wurde der Fall dann an die Staatsanwaltschaft des Landes weitergeleitet und landete schließlich beim Gericht. Dem Angeklagten wurde Friedensstörung angelastet, ihm drohten bis zu zwei Jahren Haft. Doch die Richter kamen letztendlich zu dem Schluss, dass weder von einer Straftat oder von einer Übertretung die Rede sein könne."

Quelle: Sputnik (Deutschland)

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