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Fast 10.000 Nordafrikaner ausreisepflichtig - Nur 4,2% davon rückgeführt

Archivmeldung vom 04.03.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.03.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Flüchtlinge
Flüchtlinge

Bild: Eigenes Werk /OTT

In Deutschland lebten zum 31. Januar 2017 genau 9.369 ausreisepflichtige Bürger der Maghreb-Staaten Tunesien, Marokko und Algerien, wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) der "Welt" mitteilte. Unter ihnen besaßen allerdings 6.547 Ausreisepflichtige eine Duldung, weil ein sogenanntes Abschiebungshindernis vorliegt. Eine Duldung erhält jemand zum Beispiel dann, wenn er seinen Ausweis vernichtet und nicht mitteilt wer er ist.

Abgeschoben wurden 2016 laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine Linkspartei-Anfrage nur 398 Ausreisepflichtige in die drei Staaten. Dies entspricht 4,2% aller Ausreisepflichten.  Davon wurden 116 nach Tunesien, 113 nach Marokko und 169 nach Algerien zurück gebracht, schreibt die Zeitung.

Mit 4,2% liegt die Quote deutlich höher als beispielsweise bei den afghanisischen Ausreisepflichtigen. Von diesen wurden bisher nicht einmal 0,1% zurück gebracht. Im Grunde entspricht die Rückführungsquote generell einem defakto stopp der Abschiebungen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur / André Ott

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