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EU-Staaten einigen sich zur Ahndung von Sanktionsverstößen

Archivmeldung vom 24.05.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.05.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
(Symbolbild)
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Bild: Eigenes Werk /OTT

Die Mitgliedstaaten der EU haben sich am Mittwoch auf Mindeststandards für die strafrechtliche Ahndung von Verstößen gegen gemeinsame EU-Sanktionen geeinigt. Damit soll die effektive Sanktionsdurchsetzung gegenüber Russland verbessert werden, wie das Bundeswirtschaftsministerium mitteilte.

"Wir müssen den Sanktionsdruck auf Russland weiter verschärfen und die Sanktionsumgehung über Drittstaaten eindämmen", sagte Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). "Mit der heutigen Einigung auf eine Allgemeine Ausrichtung des Rates rückt das gemeinsame Ziel in greifbare Nähe, Sanktionsbrüche künftig in allen EU-Mitgliedstaaten effektiv zu verfolgen und zu bestrafen."

Die Einigung im Rat der Ständigen Vertreter (AStV) sieht unter anderem die Strafbarkeit bestimmter Formen der Sanktionsumgehung etwa durch Verschleierungshandlungen vor. Zudem sollen Erträge aus bestimmten Umgehungstaten zukünftig "einer erweiterten Einziehung unterliegen", so das Wirtschaftsministerium. Mindestvorgaben an die Strafbarkeit sehen bei natürlichen Personen im Höchstmaß eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vor, beispielsweise bei Sanktionsverstößen, die Rüstungsgüter und sogenannte "Dual-Use-Güter" betreffen. Bei juristischen Personen bestehe in bestimmten Fällen die Möglichkeit, Geldstrafen in Höhe von bis zu 40 Millionen Euro oder 5 Prozent des weltweiten Gesamtumsatzes vorzusehen, so das Ministerium. Auch die Rahmenbedingungen für die Strafverfolgung und die justizielle Zusammenarbeit sollen verbessert werden. So sollen die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, "wirksame Ermittlungsinstrumente" vorzusehen. Personen, die Verstöße gegen EU-Sanktionen melden, sollen zukünftig nach den Vorgaben der Hinweisgebergeberschutz-Richtlinie geschützt werden, hieß es.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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