Renten für verletzte SS-Soldaten: Zentralrat der Juden fordert Überprüfung
Archivmeldung vom 25.03.2019
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Freigeschaltet durch André OttDer Zentralrat der Juden hat die Überprüfung monatlicher Rentenzahlungen an verwundete ehemalige SS-Soldaten im Ausland gefordert. Präsident Josef Schuster teilte der "Neuen Osnabrücker Zeitung" mit: "Wir sind es den Opfern schuldig, dass die Behörden die kleine noch verbliebene Zahl von Rentenempfängern mit Nachdruck überprüfen und Konsequenzen ziehen. Der Staat muss hier seiner Verantwortung nachkommen."
Das möglicherweise ehemalige NS-Täter und SS-Angehörige bis heute Rente bekämen, sei ein "unerträglicher Zustand", so Schuster. Der niederländische Europaabgeordnete Paul Tang teilte dem Blatt mit, er habe einen Brief an EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker geschrieben. Laut Tang soll die Kommission zum einen prüfen, ob die Zahlungen überhaupt rechtens sind. Und zum anderen hält er es für notwendig, dass sichergestellt wird, dass die Renten-Empfänger keine Verbrechen während des Krieges begangen haben.
Die Ansprüche ergeben sich aus dem Bundesversorgungsgesetz. Laut Bundesregierung gibt es weltweit noch etwas mehr als 2000 Empfänger. Darunter befinden sich auch Kollaborateure aus besetzten Ländern, die sich im Krieg der Waffen-SS angeschlossen hatten und im Einsatz verletzt wurden. Wie das Blatt berichtet, haben die Empfänger nicht nur Anspruch auf monatliche Rentenzahlungen. Auch Kuren werden von der Bundesrepublik bezahlt. Der für Zahlungen in Benelux-Länder zuständige Landschaftsverband Rheinland (LVR) teilte der "Neuen Osnabrücker Zeitung" mit, dass in Belgien noch ein früheres SS-Mitglied mit belgischer Staatsbürgerschaft monatliche Zahlungen erhält. Unter den Empfängern in den Niederlanden sollen sich laut LVR neben ausgewanderten Deutschen auch fünf Niederländer und ein Lette befinden, die für die Waffen-SS gekämpft haben. Im Schnitt erhalten die Männer 330 Euro im Monat.
Seit einer Reform des Bundesversorgungsgesetzes können Ansprüche versagt werden, wenn die sogenannten Beschädigten im Krieg gegen "Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit" verstoßen haben. Laut NOZ wird das derzeit bei vier ehemaligen SS-Angehörigen in den Niederlanden durch die deutschen Behörden überprüft. Die Mitgliedschaft in der Organisation selbst ist kein Versagensgrund.
Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)