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Bundesregierung weiß nichts über Verfolgung afghanischer Ortskräfte

Archivmeldung vom 30.11.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.11.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
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Bild: Eigenes Werk /OTT

Laut Bundesregierung gibt es keine Erkenntnisse über eine systematische Verfolgung der sogenannten Ortskräfte in Afghanistan. Allerdings könne es zu "individuellen Gefährdungen" gekommen sein, heißt es in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion.

Diese würden Berücksichtigung bei einer etwaigen Aufnahme in Deutschland finden. Dabei sei ein am 17. Oktober auf den Weg gebrachtes "humanitäres Bundesaufnahmeprogramm" vom "ressortgemeinsamen Ortskräfteverfahren" zu unterscheiden. Für das Aufnahmeprogramm kämen Personen in Frage, die durch Tätigkeit in den Bereichen Justiz, Politik, Medien, Bildung, Kultur, Sport oder Wissenschaft in der Vergangenheit oder als Mitglieder vulnerabler Gruppen individuell gefährdet seien. Auch Ortskräfte könnten unter diesen Bedingungen aufgenommen werden. Auf das Ortskräfteverfahren habe das Aufnahmeprogramm aber keine Auswirkungen, so die Bundesregierung.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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