Uhl will Erdogan-Auftritte in Deutschland verbieten lassen
Archivmeldung vom 02.03.2017
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Freigeschaltet durch André OttDer Streit über einen möglichen Wahlkampfauftritt des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan und die Besuche seiner Minister in Deutschland spitzt sich zu: CSU-Innenexperte Hans-Peter Uhl, Justiziar der Unionsfraktion im Bundestag, will die Auftritte verbieten lassen. "Erdogan darf in Deutschland nicht auftreten. Jede deutsche Ordnungsbehörde kann und sollte dies der ausländischen Privatperson Erdogan auch untersagen", sagte der CSU-Politiker der "Bild".
Die Grundlage dafür biete Paragraf 47 des Aufenthaltsgesetzes. "Dort werden `Verbot und Beschränkung der politischen Betätigung` von Ausländern klar geregelt. Und das von Erdogan angestrebte Präsidialsystem ist `mit den Grundwerten einer die Würde des Menschen achtenden Ordnung` - wie im Gesetz verlangt - `unvereinbar`."
Auf die Frage, wie die Auftritte genau verhindert werden könnten sagte Uhl: "Die Innenminister der Länder müssen ihre Behörden anhalten, die türkische Regierung auf diese deutsche Rechtslage klar und deutlich hinzuweisen. Das gilt vor allem dort, wo ein geplanter Auftritt von Erdogan oder von seinen Regierungsmitgliedern öffentlich bekannt wird. Am Ende können solche Versammlungen dann natürlich auch durch die Sicherheitsbehörden aufgelöst werden."
Die Unterstützung des Referendums zur Errichtung eines Präsidialsystems in der Türkei durch Wahlkabinen für türkische Staatsbürger in Deutschland lehnt der CSU-Politiker klar ab: "Eine organisatorische Unterstützung Deutschlands bei der Durchsetzung eines türkischen `Ermächtigungsgesetzes`, das im Ergebnis zu einer Präsidial-Diktatur führt, ist vor dem Hintergrund unserer Geschichte nicht vorstellbar." Er halte es "zumindest für politisch instinktlos", die Wahl zum Referendum mit dem Aufstellen von Wahlurnen in Deutschland aktiv zu unterstützen.
Quelle: dts Nachrichtenagentur