Brand: Türkei schränkt Menschenrechte weiter ein
Archivmeldung vom 22.03.2021
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDie Ankündigung des türkischen Präsidenten Erdogan, sein Land werde die Istanbul-Konvention verlassen, hat überall im Land zu Protesten sowie zu internationaler Kritik geführt.
Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Menschenrechte und humanitäre Hilfe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Brand: "Tausende mutige Frauen gingen am Sonntag in Istanbul und weiteren Städten auf die Straße, um gegen den per Dekret des türkischen Präsidenten Erdogan erlassenen Austritt der Türkei aus dem Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zu protestieren. An ihrer Seite demonstrierten auch Männer, um den rückwärtsgewandten Kurs der türkischen Regierung unter Präsident Erdogan zu kritisieren und für Frauenrechte einzutreten.
Der Stopp der Konvention zum Schutz der Frauen ist ein weiteres Beispiel dafür, wie die türkische Regierung die Menschenrechte seit rund zehn Jahren Schritt für Schritt massiv einschränkt. Wir verlangen von Ankara, die angekündigte Abkehr von der Istanbul-Konvention sofort zu revidieren. Die EU ist aufgefordert, ein klares Signal gegen diese fatale Entscheidung zu setzen. Sie bedeutet weniger Schutz für Frauen und Mädchen und ist ein übler Rückschritt in Sachen Frauen- und Menschenrechte. Allein im vergangenen Jahr sind über 400 Frauen in der Türkei von ihren Partnern oder in der Familie getötet worden.
Mit der Abkehr von diesem wichtigen Übereinkommen, das seit seinem Inkrafttreten 2014 verbindliche Rechtsnormen gegen Gewalt an Frauen schafft, setzt Erdogan seinen Kurs fort, die Türkei zurück in eine patriarchale, rückständige Gesellschaft zu führen. Er zementiert damit ein System der Straflosigkeit."
Hintergrund:
Das von 34 Staaten ratifizierte Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, bekannt als Istanbul-Konvention, schafft verbindliche Rechtsnormen gegen Gewalt an Frauen und gegen häusliche Gewalt. Die Vertragsstaaten verpflichten sich, gegen alle Formen körperlicher, sexueller und psychischer Gewalt sowie gegen Zwangsheirat, Genitalverstümmelung, Zwangsabtreibung und Zwangssterilisation vorzugehen.
Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)