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"Panama-Papers": Bundeskriminalamt sieht Lücken im Kampf gegen Geldwäsche

Archivmeldung vom 05.04.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.04.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Mangelnder Schutz vor Geldwäsche. Bild: aboutpixel.de, Gerd Gropp
Mangelnder Schutz vor Geldwäsche. Bild: aboutpixel.de, Gerd Gropp

Im Kampf gegen Geldwäsche muss Deutschland nach Ansicht des Bundeskriminalamtes (BKA) noch Lücken schließen. Im Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" sagte BKA-Präsident Holger Münch nach dem Bekanntwerden der "Panama-Papers": "Deutschland liegt bei der Bekämpfung der Geldwäsche-Kriminalität im internationalen Vergleich im Mittelfeld." Es gebe aber bereits entsprechende Initiativen, um Rechtsänderungen anzustoßen.

Nach dem Geldwäschegesetz müssen zum Beispiel Betreiber von Immobilienfirmen, Gebrauchtwagenhändler oder Kunsthändler die Behörden über verdächtige Transaktionen informieren. "Die Meldung von Geldwäsche-Verdachtsfällen ist ein wichtiges Instrument im Kampf gegen die Geldwäsche", sagte Münch. "Allerdings haben wir gerade mit dem Meldeverhalten aus dem Nicht-Finanzsektor noch eine Menge Arbeit vor uns." Bei den Banken sei das Verhalten im Kampf gegen Geldwäsche hingegen vorbildlich.

Münch kritisierte auch die stockende Abschöpfung von kriminell erworbenem Vermögen in Deutschland. "Auch da haben wir Schwachstellen. Wenn zum Beispiel Vermögen auf Dritte übertragen wurde, können wir nach derzeitiger Rechtslage nicht mehr darauf zugreifen."

Zu den Enthüllungen über Finanzgeschäfte mit Briefkastenfirmen in Panama nahm Münch keine Stellung: "Hier gilt es zunächst, die bisherigen und weiteren Veröffentlichungen auf etwaige Bezüge nach Deutschland zu prüfen."

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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