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Barthle: Verlagerung der Budgethoheit auf EU ist noch Zukunftsmusik

Archivmeldung vom 08.12.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.12.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Fabian Pittich
Norbert Barthle / Bild: barthle-mdb.de
Norbert Barthle / Bild: barthle-mdb.de

Zu aktuellen Überlegungen, dass man die nationale Haushaltshoheit an die europäische Gemeinschaft abgeben könne, erklärt der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Norbert Barthle: "Eine Konzentration des Budgetrecht auf EU-Ebene ist zum jetzigen Zeitpunkt Zukunftsmusik. Wie auch in der Wirtschaftspolitik wird es in der EU eine verstärkte Verzahnung zwischen nationaler und EU-weiter Haushaltspolitik geben müssen."

Barthle weiter: "Das ist eine Lehre aus der Finanzmarkt- und Eurokrise. Dabei wird das Budgetrecht als Königsrecht eines jeden Parlaments sowohl der nationalen Mitgliedstaaten als auch der EU im Kern noch lange bestehen bleiben müssen. Eine Aufgabe der Budgethoheit und deren Übertragung an Brüssel wird es nicht geben können, solange die wirtschafts- und finanzpolitische Situation so weit auseinander liegt wie zurzeit. Alles andere würde jetzt in Richtung einer unkontrollierbaren Transferunion weisen, die die CDU/CSU-Fraktion ablehnt.

Wenn es aber gelingt, europaweit - unter Berücksichtigung auch des Haushalts der Europäischen Union - eine stringente und nachhaltige Politik der Haushaltsstabilisierung wirksam umzusetzen, dann ist als Fernziel eine deutlich stärkere Konzentration des Budgetrechts auf EU-Ebene nicht ausgeschlossen. Dafür muss es aber vorab glaubhafte Stabilisierungsmechanismen geben, wie wir sie in Deutschland zum Beispiel mit der Schuldenbremse in unserer nationalen Verfassung verankert haben."

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion

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