EuGH: Vorratsdatenspeicherung nur in Ausnahmefällen zulässig
Archivmeldung vom 06.10.2020
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.10.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch André OttEU-Staaten dürfen Kommunikationsdienstleister nicht zu einer flächendeckenden und pauschalen Speicherung von Internet- und Telefon-Verbindungsdaten verpflichten. Das geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hervor, welches am Dienstag veröffentlicht wurde.
Eine entsprechende Datenerhebung zum Zweck der Verbrechensbekämpfung im Allgemeinen oder zur Wahrung der nationalen Sicherheit ist demnach nicht gestattet. Ausnahmen seien allerdings zum Beispiel in Situationen möglich, in denen der Mitgliedstaat einer "ernsthaften Bedrohung der nationalen Sicherheit" ausgesetzt sei, so die Luxemburger Richter weiter. Auch die Bekämpfung schwerer Kriminalität sowie schwerwiegende Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit können demnach Ausnahmegründe sein. Ein solcher Eingriff in die Grundrechte müsse allerdings mit "wirksamen Schutzmaßnahmen" einhergehen und von einem Gericht oder einer unabhängigen Verwaltungsbehörde überprüft werden, hieß es.
Quelle: dts Nachrichtenagentur