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AfD warnt vor Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit durch die EU

Archivmeldung vom 17.12.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.12.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Martin E. Renner (2018)
Martin E. Renner (2018)

Bild: AfD Deutschland

In der 17. Sitzung des Bundestagsausschusses für Kultur und Medien am 12. Dezember 2018 hatte Staatsministerin Prof. Monika Grütters (BKM) aus dem Bericht der Bundesregierung über die Ergebnisse der Tagung des Europarats zu Bildung, Jugend, Kultur und Sport am 26./27. November 2018 die dikutierten Pläne gegen die Verbreitung von Desinformation im Internet vorgetragen.

Der medienpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Martin Renner, sah sich in seiner Auffassung bestätigt, dass die Pläne des Rates zu einem massiven Eingriff in die Meinungs- und Pressefreiheit der EU-Mitgliedsstaaten vor dem Hintergrund der kommenden EU-Wahlen führen werden. „Es sind Wortkünstler und -akrobaten am Werk, die, gleich einem ‚Wahrheitsministerium‘ darüber entscheiden sollen, welche Informationen den Bürger erreichen. Hier soll die legitimierte Gerichtsbarkeit ausgehebelt werden“, warnte Renner. Auf seine Frage, was der Unterschied zwischen der „verhältnismäßigen“ und „unverhältnismäßigen Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit“ sei, blieb die Kulturstaatsministerin die Antwort schuldig.

Martin Renner und der AfD-Bundestagsabgeordnete Thomas Ehrhorn zeigten sich zudem besorgt über die mangelnde Faktenorientierung und die zu Tage tretende, ideologisch motivierte Sichtweise der übrigen Fraktionen. In einem AfD-Antrag wurde die Reduzierung der Anzahl der staatsnahen Mitglieder auf maximal ein Drittel in allen Gremien der Deutschen Welle angemahnt. Mit diesem Antrag wurde auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts und einer Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages Bezug genommen, wonach die Zusammensetzung der Aufsichtsgremien öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten an dem Gebot der Vielfaltssicherung und Staatsferne auszurichten sei. Die Regierungsfraktionen sowie FDP, Linke und Grüne hatten gegen diesen Gesetzentwurf der AfD zur Änderung des Deutsche-Welle-Gesetzes (BT-Drucksache 19/1697) gestimmt.

Angesichts des Abstimmungsverhaltens kommen Zweifel auf, ob die Parlamentarier der anderen Parteien überhaupt an der Umsetzung des Urteils des BVerfG interssiert sind: „Der Deutschen Welle steht das Gebot der Staatsferne in vollem Umfang zu. Seit Jahren werden die Auflagen des Verfassungsgerichts missachtet“, betonte Ehrhorn. „Es stellt sich hier die Frage, ob von der einen oder anderen Fraktion die Neutralität überhaupt gewünscht ist“, so Renner und Ehrhorn.

Quelle: AfD Deutschland

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