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Beck: DORA-Verordnung: Sicherheitsrisiken für Cyberterror und Spionage bleiben bestehen

Archivmeldung vom 10.11.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.11.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Gunnar Beck (2022) Bild: AfD Deutschland
Gunnar Beck (2022) Bild: AfD Deutschland

Heute hat das EU-Parlament über die Verordnung des EU-Parlaments und des Rates über die Betriebsstabilität digitaler Systeme des Finanzsektors (DORA-Verordnung) entschieden. Dazu erklärt Gunnar Beck, finanzpolitischer Sprecher der AfD-Delegation im EU-Parlament: ,,Das ist ein guter Schritt für mehr Resilienz, um die kritische digitale Infrastruktur der EU gegen terroristische Bedrohungen und hybride Angriffe zu schützen."

Beck weiter: "Doch leider springt das EU-Parlament zu kurz. Wir haben beantragt, eine weitere Schutzebene einzubeziehen, um zu verhindern dass kritische Dienstleister aus dem Ausland kontrolliert werden. Doch das Parlament wollte darüber nicht entscheiden.

Wir haben nun beim Schutz kritischer IT-Dienstleister eine offene Flanke hinsichtlich der Einflussnahme durch böswillige Drittstaaten. Das ist in Zeiten zunehmender geopolitischer Spannungen ein Sicherheitsrisiko und Einfallstor für Cyberterrorismus und Spionage.“

Quelle: AfD Deutschland

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