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Bundesfinanzministerium warnt vor Finanzmarktrisiken durch Brexit

Archivmeldung vom 27.03.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.03.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann/Shapes:AllSilhouettes.com  / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann/Shapes:AllSilhouettes.com / pixelio.de

Das Bundesfinanzministerium fürchtet im Falle eines harten Brexit Turbulenzen an den Finanzmärkten. Sollten sich EU und Großbritannien nicht rechtzeitig auf einen Austrittsvertrag einigen, könnte "die Finanzmarktstabilität gefährdet werden", heißt es in einem 34-seitigen internen Papier des Bundesfinanzministeriums, das "spezifische Probleme" des britischen EU-Austritts analysiert und über das das "Handelsblatt" berichtet.

Die Beamten von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) fürchten, die knappe Verhandlungszeit von zwei Jahren reiche nicht aus zum Abschluss eines Freihandelsabkommens mit den Briten. Das berge im Finanzmarktbereich "erhebliche" Risiken. Daher sollte es Übergangslösungen geben, in den Papieren ist von "phasing-out" die Rede. Ein abrupter Austritt Großbritanniens könne hingegen "Verwerfungen auslösen", schreiben Schäubles Experten.

So dürften britische Banken ihre Dienstleistungen nicht mehr in der EU anbieten, Banken aus der EU wiederum würde der Zugang zum Finanzplatz London verbaut. "Gravierende ökonomische und stabilitätsrelevante Folgen", fürchten die Beamten des Finanzministeriums in diesem Fall. Man ermittle derzeit mit der Finanzaufsicht Bafin "mögliche Lösungen", heißt es laut "Handelsblatt" in einem weiteren Papier. Man habe großes Interesse an einem "integrierten Finanzmarkt" mit Großbritannien – dazu müsse London aber Bedingungen erfüllen, etwa die Grundfreiheiten der EU ebenso akzeptieren wie einen strengen Regulierungsstandard. Beim EU-Haushalt setzt die Bundesregierung auf eine harte Verhandlungslinie.

Nach Artikel 70 der Wiener Vertragskonvention sei Großbritannien "nicht nur politisch, sondern auch rechtlich verpflichtet, seine Verbindlichkeiten zu bezahlen", heißt es in einem Papier des Finanzministeriums. Eine Auszahlung von Anteilen an EU-Vermögenswerten hingegen "dürfte auf diese Rechtsgrundlage nicht gestützt werden können".

Gleich zu Beginn der Verhandlungen solle man von den Briten die Zusage einfordern, dass sie auch nach dem Brexit all ihre Zahlungsverpflichtungen begleichen, lautet die Forderung aus der Bundesregierung. Für die Teilnahme am EU-Binnenmarkt solle London eine "finanzielle Gegenleistung" bringen, schreiben Schäubles Beamte. Das könne die Kosten mildern, wenn sich mit Großbritannien der zweitgrößte Nettozahler der EU verabschiedet.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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