EU-Kommissar will kriminelle Finanzmanager strafrechtlich verfolgen
Archivmeldung vom 08.12.2010
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.12.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittMichel Barnier, EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, fordert, künftig härter gegen Hedgefonds, Börsenhändler oder Bankmanager, die gegen europäische Regeln verstoßen, vorzugehen. Die hohe Kriminalität auf dem Markt für Finanzdienstleistungen müsse "mit Sanktionen und Geldstrafen bekämpft werden", sagte Barnier der "Süddeutschen Zeitung".
Solche Verstöße sollten laut Ansicht des Kommissars künftig sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich verfolgt werden. Barnier will 2011 alle bestehenden Vorschriften für Finanzdienstleister überprüfen, angleichen - und wenn nötig - verschärfen lassen. Damit zieht die EU Konsequenzen aus der anhaltenden Finanzkrise. Gerade die Auswirkungen der Bankenkrise in Irland zeigten, dass es nötig sei, strengere Sanktionen einzuführen, so Barnier. Die Märkte müssten sicherer und transparenter werden.
Der Kommissar will in allen EU-Ländern ein Mindeststrafmaß für Verstöße gegen Geschäftsregeln einführen: "Wenn eine Bank sich nicht an die europäischen Regeln für Finanzdienstleister hält, müssen Händler und Management künftig damit rechnen, dass diese Verstöße streng bestraft werden, egal, in welchem Land sie passieren." Es gehe darum, "gleiche Wettbewerbsbedingungen in allen Ländern zu schaffen."
Bisher werden Verstöße in den einzelnen europäischen Ländern unterschiedlich geahndet. In Großbritannien verhängte die dortige Regulierungsbehörde kürzlich eine Strafe in Höhe von 17,5 Millionen Euro gegen die Investmentbank Goldman Sachs, weil sie ihr ein Verfahren in den USA verschwiegen hatte. In Litauen würde ein solcher Verstoß mit 150.000 Euro belegt. In sieben EU-Ländern müssen Verstöße von Bankmanagern nicht einmal öffentlich gemacht werden, mit der Folge, dass Klienten über die Risiken dieser Institute im Unklaren gelassen werden. Lediglich 14 nationale Aufsichtsbehörden veröffentlichen regelmäßig Verstöße von Versicherungen. Strafen gegen Versicherungen schwanken bei der gleichen begangenen Rechtswidrigkeit zwischen unbegrenzt und 100.000 Euro. An diesem Mittwoch will der französische Kommissar seine Ideen erstmals öffentlich präsentieren. Sie sollen ab 2012 gelten.
Quelle: dts Nachrichtenagentur