EU-Gericht kippt Milliardengeldbuße für Google
Archivmeldung vom 18.09.2024
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićIm Streit um eine Wettbewerbsstrafe für Google in Milliardenhöhe hat der US-Konzern vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) einen Erfolg erzielt.
Man bestätige zwar die meisten Feststellungen der EU-Kommission in dem
Verfahren, erkläre jedoch die Entscheidung für nichtig, mit der die
Brüsseler Behörde eine Geldbuße in Höhe von fast 1,5 Milliarden Euro
verhängt hatte, teilten die Luxemburger Richter am Mittwoch mit. Demnach
seien bei der Beurteilung der Dauer der als missbräuchlich angesehenen
Vertragsklauseln nicht "alle relevanten Umstände" berücksichtigt worden.
Die
Kommission habe nicht nachgewiesen, dass die drei von ihr
festgestellten Klauseln jeweils einen Missbrauch einer beherrschenden
Stellung darstellten und zusammen einen einheitlichen und fortgesetzten
Verstoß gegen Artikel 102 AEUV bildeten, so das Gericht zur Begründung.
Die Entscheidung der Kommission sei daher in vollem Umfang für nichtig
erklärt worden.
Im Kern ging es in dem Verfahren um den Vorwurf
der EU-Kommission, dass Google seine marktbeherrschende Stellung
missbraucht habe, indem durch restriktive Klauseln in Verträgen mit
Websites Dritter verhindert worden sei, dass Wettbewerber Werbeanzeigen
auf diesen Websites platzieren konnten. Im März 2019 hatte die
Kommission festgestellt, dass Google von Januar 2006 bis September 2016
drei getrennte Zuwiderhandlungen begangen habe, die zusammen eine
einzige fortdauernde Zuwiderhandlung darstellten. Die daraus folgende
Geldbuße wurde jetzt vom EU-Gericht gekippt (T-334/19).
Quelle: dts Nachrichtenagentur