Studie: Auch Polen wird von Nord Stream 2 profitieren
Archivmeldung vom 21.04.2020
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.04.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch André OttDer Betrieb der Pipeline Nord Stream 2 wird die Erdgaspreise in Europa senken. Das zeigen die Ergebnisse einer jetzt veröffentlichten Studie von Frontier Economics und dem Energiewirtschaftlichen Institut (EWI) an der Universität zu Köln (https://www.ewi.uni-koeln.de/de/news/nord-stream-2-daempft-gaspreise-in-europa/).
Einen preisdämpfenden Effekt auf den gesamten europäischen Gasmarkt sieht Dr. Simon Schulte, einer der Autoren der Studie: "Das liegt daran, dass LNG-Importe in der Regel teurer sind als Pipeline-Importe aus Russland. Dadurch würden nicht nur die Länder, die direkt an die Pipeline angeschlossen sind, von ihr profitieren, sondern auch benachbarte Länder." Der Kostenvorteil für Europa beläuft sich auf bis zu 4,8 Milliarden Euro pro Jahr.
In der politischen Debatte geäußerte Befürchtungen, dass die Inbetriebnahme der Nord Stream 2 die Gasversorgung in einzelnen EU-Ländern insbesondere in Zentral- und Osteuropa erschwere oder verteure, zeigen sich laut den Autoren bei kritischer Betrachtung als unbegründet. Dank der weit fortgeschrittenen Marktintegration in Europa - auch in den einzelnen Mitgliedsstaaten wie insbesondere in Polen - wird die Nord Stream 2-Pipeline einen länderübergreifenden positiven Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten.
Die Studie ist Bestandteil des von der Nord Stream 2 AG bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) eingereichten Antrages auf Freistellung von der Regulierung. Das Unternehmen verweist darauf, dass bei Inkrafttreten der neuen EU-Gasrichtlinie im Mai 2019 bereits Investitionen von knapp 6 Milliarden Euro getätigt worden seien. "Es wäre daher klar diskriminierend, wenn Nord Stream 2 die einzige existierende Pipeline-Investition wäre, die von den neuen Regeln betroffen wäre", unterstreicht ein Unternehmenssprecher. Im Handelsblatt hatte der Tübinger Rechtsprofessor Stefan Thomas festgestellt, dass "die neue Regulierung unvermittelt und übergangslos Gasinfrastrukturen erfasst, deren Bau schon weit fortgeschritten ist. Hätten die Investoren bei der Planung und Beantragung von der neuen Regulierung gewusst, hätten sie womöglich ganz anders kalkuliert". Bis zum 24. Mai 2020 will die BNetzA über den Antrag entscheiden.
Quelle: Nord Stream 2 AG (ots)