Völkerrechtler Kreß nennt IGH-Gutachten zu Israel "Paukenschlag"
Archivmeldung vom 23.07.2024
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.07.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Sanjo BabićDer Völkerrechtler Claus Kreß bewertet das jüngste Gutachten des Internationalen Gerichtshofs (IGH) in Den Haag zum israelischen Besatzungsregime in den Palästinensergebieten als einen "Paukenschlag" des internationalen Rechts und Ausweis für ein "verstörendes Gesamtbild israelischer Völkerrechtsferne". Dies schreibt Kreß in einem Gastbeitrag für den "Kölner Stadt-Anzeiger".
Der IGH hatte am Freitag die militärische Präsenz Israels in den
besetzten palästinensischen Gebieten (Ost-Jerusalem, Westjordanland und
Gaza-Streifen) für völkerrechtswidrig erklärt und verlangt, Israel müsse
diese so schnell wie möglich beenden. Das Gericht war auf Ersuchen der
UN-Generalversammlung tätig geworden.
Insgesamt empfehle das
höchste Weltgericht der internationalen Politik eine Akzentverschiebung
von der "Suche nach einer politischen Lösung im Rahmen des Rechts zu
einem verstärkten Einsatz der Politik für die Durchsetzung des Rechts",
schreibt Kreß, der selbst Ad-hoc-Richter am IGH ist.
Ob die so
verstandene Losung von "Frieden durch Recht" aufgehen werde, müsse -
"ungeachtet der beinahe reflexhaften Zurückweisung des Gutachtens durch
Israels Regierung - die Zukunft erweisen", so Kreß. Die Erklärung des
IGH zur Völkerrechtswidrigkeit des Besatzungsregimes impliziere, dass
die militärische Präsenz Israels in Ost-Jerusalem, dem Westjordanland
und im Gaza-Streifen "gegen das völkerrechtliche Gewaltverbot verstößt
und jedenfalls heute nicht mehr unter Berufung auf das
Selbstverteidigungsrecht Israels gerechtfertigt werden kann", so Kreß
weiter.
Hierfür vermisst der Direktor des Instituts für
Friedenssicherungsrecht der Universität zu Köln allerdings eine
"eindrucksvolle Begründung" des Gerichtshofs und verweist zudem auf
einen Widerspruch von vier der 15 Richter zu diesem "überaus heiklen
Punkt".
Quelle: dts Nachrichtenagentur