Generalleutnant Viereck leistet Geldzahlung nach disziplinarischen Ermittlungen
Archivmeldung vom 22.02.2008
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittIm Zusammenhang mit missbräuchlicher Nutzung von Bundeswehr-Kapazitäten im Bereich des Bundeswehr-Feldlagers Masar-i-Scharif in Nordafghanistan im Frühjahr vergangenen Jahres hat Generalleutnant Karlheinz Viereck offenbar eine Geldstrafe "in mittlerer vierstelliger Höhe" zum Abschluss eines disziplinarischen Ermittlungsverfahrens geleistet.
Das wurde der "Leipziger Volkszeitung" (Freitag-Ausgabe) aus maßgeblichen Kreisen der Bundeswehr bestätigt. Ein Sprecher des Verteidigungsministeriums erklärte auf Anfrage gegenüber der Zeitung: "Das Verteidigungsministerium nimmt zu Einzel-Personalmaßnahmen keine Stellung."
General Viereck, Befehlshaber des Einsatzführungskommandos der Bundeswehr in Potsdam, über den und dessen Lebensgefährtin, eine schwedische Diplomatin, in der Vergangenheit als "Laptop-General" berichtet worden war, hatte 2007 bei einem Afghanistan-Aufenthalt Besuch seiner Lebensgefährtin erhalten. In diesem Zusammenhang soll er ihr Bundeswehr-Kapazitäten, insbesondere zum Transport, zweckentfremdet zur Verfügung gestellt haben. In der Krisenregion stationierte deutsche Soldaten hatten hinterher intern die "Sondermaßnahmen" zu Gunsten des weiblichen Übernachtungsgastes von General Viereck kritisiert. Nach Medienberichten waren zunächst disziplinarische Vorermittlungen eingeleitet worden. Sogar von einem möglichen "Karrierebruch" für Viereck war die Rede gewesen. Nach Auskunft aus dem Einsatzführungskommando in Potsdam habe Viereck später vor seinen Soldaten erklärt, die disziplinarischen Vorermittlungen seien abgeschlossen. Als vereinbarter Geldbetrag für den Schadensersatz steht eine Summe von rund 5000 Euro undementiert im Raum. Dies wurde von Fachleuten aus dem Ministerium als "alles andere als eine Lappalie" gewertet.
Quelle: Leipziger Volkszeitung