Zeitung: US-Geheimdienst nutzt Daten von Asylbewerbern
Archivmeldung vom 20.11.2013
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittBeim Einsatz von Kampf-Drohnen greifen US-Geheimdienste auch auf Informationen zurück, die von Asylbewerbern in Deutschland stammen. Das berichtet die "Süddeutsche Zeitung". Nach Angaben eines früheren hochrangigen Pentagon-Mitarbeiters fließen solche Erkenntnisse in das "Zielerfassungssystem" der US-Dienste ein. Selbst scheinbar banale Informationen könnten manchmal reichen, "ein Ziel zu bestätigen - und vielleicht auch dafür, einen Tötungsbefehl auszulösen".
Deutsche Behörden würden angeblich die USA systematisch mit Hinweisen versorgen, die von Flüchtlingen stammen. Nach Recherchen der "Süddeutschen Zeitung" und des Norddeutschen Rundfunks spielt dabei die "Hauptstelle für Befragungswesen" (HBW), die dem Kanzleramt untersteht, eine zentrale Rolle. Detaillierte Auskünfte der Asylsuchenden zur Sicherheitslage in ihren Heimatländern und zu einzelnen Personen, etwa zu islamischen Extremisten, sollen auch von den Militärgeheimdiensten der USA und Großbritanniens ausgewertet werden.
Deutsche Asylrechtler und Innenpolitiker halten die Praxis für rechtswidrig und fordern Aufklärung durch die Bundesregierung. Eine Sprecherin der Bundesregierung bestätigte NDR und SZ, dass knapp 40 Mitarbeiter der 1958 gegründeten "Hauptstelle für Befragungswesen" Asylbewerber und Aussiedler befragten, die aus Krisenregionen kämen und aus Staaten, "denen besondere Bedeutung in außen- und sicherheitspolitischen Fragen zukommen". Die Teilnahme an den Befragungen sei freiwillig. Über die Inhalte der Gespräche, die Weitergabe von Informationen an ausländische Dienste und über eine Verwendung der Daten für Militäroperationen wollte die Bundesregierung mit Verweis auf Geheimhaltungsvorschriften nicht Stellung nehmen.
Der Frankfurter Asylrechtsanwalt und Mitbegründer der Flüchtlingsorganisation Pro Asyl, Victor Pfaff, sieht in dieser Praxis der Geheimdienste einen "Missbrauch des Asylverfahrens und einen Missbrauch des Vertrauens, welches man von dem Antragsteller erwartet". Die verdeckte Informationssammlung im Rahmen des Verfahrens verstößt nach Pfaffs Ansicht gegen deutsches und europäisches Asylrecht sowie gegen die Genfer Flüchtlingskonvention.
Quelle: dts Nachrichtenagentur