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Gasabkommen zwischen Deutschland, Italien und Schweiz steht

Archivmeldung vom 13.03.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.03.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Größte Pipelines, die Erdgas aus Russland in die EU transportieren
Größte Pipelines, die Erdgas aus Russland in die EU transportieren

Foto: Urheber
Lizenz: CC BY 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das schon länger geplante Gasabkommen zwischen Deutschland, Italien und der Schweiz steht. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) sowie der Schweizer Bundesrat für Umwelt, Albert Rösti, und sein italienischer Ministerkollege Gilberto Pichetto Fratin werden das Abkommen nächste Woche unterzeichnen, teilte das Wirtschaftsministerium am Mittwoch mit.

Konkret handelt es sich um ein deutsch-italienisches Abkommen über solidarische Unterstützung im Falle einer Gasversorgungskrise und ein trilaterales Abkommen, in dem die Schweiz in die Regelungen des bilateralen Abkommens ebenfalls einbezogen ist. Durch den Einbezug der Schweiz soll der Transit zwischen Deutschland und Italien gewährleistet werden. "Für den äußerst unwahrscheinlichen Fall einer extremen Gasmangellage haben wir in den beiden Abkommen die Vorgehensweise definiert, wie Deutschland, Italien und die Schweiz sich gegenseitig schnell helfen können", sagte Habeck. 

Es sei ein "wichtiges Signal der politischen Geschlossenheit über die Mitgliedstaaten der Europäischen Union hinaus", ergänzte er. Das trilaterale deutsch-schweizerisch-italienische Abkommen soll ermöglichen, dass der bilaterale Vertrag zwischen Deutschland und Italien in einer schweren Gasmangellage tatsächlich angewendet werden kann. Für diesen sogenannten Solidaritätsfall sollen solidarische Gaslieferungen "als letztes Mittel im Fall einer extremen Gasmangellage" die Versorgung der Haushalte, Fernwärmeanlagen und grundlegenden sozialen Einrichtungen im notleidenden Mitgliedstaat gewährleisten. 

Als Konsequenz der sogenannten SoS-Verordnung der EU sind sämtliche direkt oder über einen Drittstaat miteinander verbundene EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, bilaterale Solidaritätsabkommen abzuschließen. Deutschland hatte bereits im Dezember 2020 mit Dänemark und im Dezember 2021 mit Österreich entsprechende Abkommen abgeschlossen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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