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Bedingte Frei­las­sung der Szekler-Akti­visten István Beke und Zoltán Szőcs

Archivmeldung vom 14.06.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.06.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
HWIM ·Bild: hvim.hu / WB / Eigenes Werk
HWIM ·Bild: hvim.hu / WB / Eigenes Werk

Das Amts­ge­richt im sieben­bür­gi­schen Kron­stadt (Brassó/Brașov) hat gestern (10. Juni) entschieden, dem vierten Antrag auf bedingte Frei­las­sung der beiden Szekler Akti­visten István Beke und Zoltán Szőcs statt­zu­geben, die 2018 zu fünf Jahren Haft wegen „Terro­rismus“ verur­teilt wurden. Dieses Urteil ist noch nicht rechts­kräftig, da die rumä­ni­sche Staats­an­walt­schaft noch in Beru­fung gehen kann. Dies berichtet das Magazin "Unser Mitteleuropa" unter Verweis auf einen Bericht in der ungarischen Tageszeitung "VISEGRÁD POST".

Weiter berichtet das Magazin: "Am Ende eines Verfah­rens, das vor drei Jahren für Schlag­zeilen gesorgt und die Empö­rung sowohl der unga­ri­schen Gemeinde in Sieben­bürgen als auch der Behörden in Buda­pest hervor­ge­rufen hatte und über das die Visegrád Post berichtet hatte, hatte das Oberste Gericht Rumä­niens am 4. Juli 2018 István Beke und Zoltán Szőcs, zwei sieben­bür­gi­sche Akti­visten der unga­ri­schen natio­na­lis­ti­schen Bewe­gung HVIM („Jugend­be­we­gung der 64 Burg­ko­mi­tate“) zu fünf Jahren Haft „wegen terro­ris­ti­scher Hand­lungen und Anstif­tung zu terro­ris­ti­schen Hand­lungen“ verur­teilt. Sie wurden beschul­digt, einen Bomben­an­schlag während der Parade anläß­lich des rumä­ni­schen Natio­nal­fei­er­tags in Szekler Neumarkt (Kézdi­vá­sá­r­hely/Târgu Secuiesc), im Herzen des Szekler­landes – eines Gebiets Sieben­bür­gens mit großer unga­risch­spra­chiger Mehr­heit – am 1. Dezember 2015 geplant zu haben, was nie bewiesen wurde, da sich der „Spreng­stoff“, den die rumä­ni­sche Polizei in István Bekes Wohnung fand, als bloße Feuer­werks­körper heraus­stellte. In erster Instanz hatte das Buka­rester Gericht zunächst übri­gens die meisten Ankla­ge­punkte der Staats­an­walt­schaft für unbe­gründet befunden.

Diese verspä­tete Beschwich­ti­gungs­maß­nahme, die schließ­lich die Haft­strafe dieser beiden lokalen Figuren der magya­ri­schen Szene in Sieben­bürgen um sieben Monate redu­zierte, wird u.U. etwas zur Beru­hi­gung der Gemüter in einer Region beitragen, in der ethni­sche Span­nungen zwischen Magyaren und Rumänen immer noch regel­mäßig vorkommen."

Quelle: Unser Mitteleuropa

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