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Urteil: Haftstrafen im Al-Qaida-Prozess in Düsseldorf

Archivmeldung vom 13.11.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.11.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die vier Angeklagten im Al-Qaida-Prozess schuldig gesprochen und Haftstrafen zwischen viereinhalb und neun Jahren verhängt. Der 33-jährige Hauptangeklagte wurde wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und der Vorbereitung einer staatsgefährdenden Straftat zu neun Jahren Haft verurteilt.

Zwei weitere Angeklagte wurden zu sieben beziehungsweise fünfeinhalb Jahren verurteilt, während der vierte Angeklagte wegen der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt wurde. Das Gericht hatte über 160 Verhandlungstage absolviert und über zwei Jahre lang verhandelt.

Die Bundesanwaltschaft warf den Angeklagten vor, im Auftrag der Al-Qaida-Führung eine Serie von Splitterbomben-Anschlägen geplant zu haben.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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