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Megaupload: • Razzia bei Kim Schmitz war illegal

Archivmeldung vom 28.06.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.06.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
The Supreme Court von Neuseeland
The Supreme Court von Neuseeland

Foto: Nick-D
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Oberste Gerichtshof in Neuseeland hat entschieden: Die Razzia bei Kim Schmitz war illegal. Nun prüft das Gericht die Rückgabe der beschlagnahmten Gegenstände. Dennoch droht ihm eine Haftstrafe.

Die Razzia im Haus des Megaupload-Gründers Kim Schmitz in Neuseeland war laut Gericht illegal. Der Durchsuchungsbefehl sei unangemessen gewesen, befand Helen Winkelmann, Richterin am Obersten Gerichtshof, am Donnerstag.

"Die Polizei bezog sich auf falsche Duchsuchungsbefehle, als sie das Eigentum durchsuchte und diverse Gegenstände beschlagnahmte. Durchsuchung und Beschlagnahmung waren damit illegal."

In der kommenden Woche werde sie entscheiden, ob einige der von den bewaffneten Polizisten beschlagnahmten Objekte an Schmitz zurückgegeben werden müssten, sagte Winkelmann. Zudem seien bei der Razzia sichergestellte Computerdaten unerlaubt kopiert und an die US-Behörden weitergeleitet worden, erklärte sie.

Die US-Behörden werfen Schmitz Verletzung des Urheberschutzes sowie Betrug vor und fordern seine Auslieferung. Demnach soll Schmitz allein 2010 rund 42 Millionen Dollar (rund 32 Millionen Euro) durch seine Internetaktivitäten verdient haben.

Der gebürtige Deutsche war bei der Razzia in Neuseeland festgenommen und einen Monat später gegen Kaution auf freien Fuß gesetzt worden. Das 2005 gegründete Internetportal Megaupload wurde geschlossen.

Im August wird über seine Auslieferung entschieden.

Eine Anhörung zu den Auslieferungsanträgen der USA soll voraussichtlich am 20. August stattfinden. Sollte Schmitz vor ein US-Gericht gestellt werden, droht ihm die Maximalstrafe von 20 Jahren Haft.

Megaupload bot seinen Nutzern an, Daten im Internet zu speichern und dort auch anderen zur Verfügung zu stellen. Dies ist an sich nicht illegal. Allerdings wurde die Plattform auch dazu genutzt, Raubkopien etwa von Musik, Filmen und Software zu verbreiten.

Quelle: M. Böhm (News4Press)

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