Statistischer Beirat verabschiedet Empfehlungen für die 21. Legislaturperiode
Der Statistische Beirat hat im Zuge seiner Analyse aktueller Herausforderungen und Nutzerbedarfe richtungsweisende Empfehlungen zur Fortentwicklung der amtlichen Statistik in der 21. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages formuliert. Das Beratungsgremium des Statistischen Bundesamtes (Destatis) unterstreicht dabei die zentrale Rolle der amtlichen Statistik als unverzichtbares Fundament für faktenbasierte Entscheidungen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft:
"Der Beitrag der amtlichen Statistik zur objektiven und unabhängigen Beschreibung gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und ökologischer Entwicklungen ist von unschätzbarem Wert", so Prof. Dr. Thomas K. Bauer, Vorsitzender des Statistischen Beirats und Vizepräsident des RWI - Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung in Essen. Dabei steht die amtliche Statistik vor enormen Herausforderungen.
Verlässliche Informationsbasis in Zeiten globaler Krisen sicherstellen
Die zunehmende Häufigkeit globaler Krisen erfordert die rasche Verfügbarkeit präziser und belastbarer Daten als verlässliche Informationsbasis zur Gestaltung kurzfristiger Maßnahmen und langfristiger Strategien. Der Statistische Beirat betont daher die Notwendigkeit zur Modernisierung der rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen der amtlichen Statistik. Dazu zählt die Anpassung des Bundesstatistikgesetzes und das Vorantreiben weiterer Einzelgesetze wie etwa des Forschungsdatengesetzes. Auch empfiehlt der Beirat die Einführung einer mittelfristigen Programm- und Finanzplanung für das Statistische Bundesamt sowie Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität der amtlichen Statistik bei gleichzeitiger Reduzierung von Berichtspflichten der Auskunftgebenden.
Datenmehrwert optimieren, Statistisches Programm fortentwickeln
Um aus der Datenvielfalt der amtlichen Statistik noch mehr Erkenntnisse für die Nutzenden zu gewinnen, empfiehlt das Gremium unter anderem eine stärkere Verknüpfung der Statistiken mit vorhandenen Register- oder Verwaltungsdaten sowie die Erschließung neuer Datenquellen. Darüber hinaus sieht der Beirat die Notwendigkeit einer Weiterentwicklung des Statistischen Programms, insbesondere der Bevölkerungs- und Unternehmensstatistiken. Dabei soll ebenfalls verstärkt auf bereits vorhandene Daten zurückgegriffen werden, um Bürokratie zu minimieren. Beispielsweise kann die Verknüpfung von Daten aus Zensus, Mikrozensus und weiteren Bevölkerungsstatistiken untereinander sowie mit Verwaltungsdaten nach Auffassung des Beirats neue Auswertungspotenziale eröffnen und zugleich Befragte und Behörden entlasten.
Statistischer Beirat vertritt seit 72 Jahren die Belange von Nutzerinnen und Nutzern, Befragten und Produzenten der Bundesstatistik
Bereits seit 72 Jahren - mit Inkrafttreten des ersten Gesetzes über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz, BStatG) 1953 - berät der Statistische Beirat das Statistische Bundesamt in Grundsatzfragen und vertritt die Belange der Nutzerinnen und Nutzer, Befragten und Produzenten der Bundesstatistik. Im Beirat sind daher Verbände, Wissenschaft und Forschung, Gewerkschaften, Bundesministerien, Bundesbehörden sowie die Statistischen Ämter der Länder vertreten.
Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)