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Dem früheren RAF-Terroristen Folkerts droht erneute Haft: Niederlande bestehen auf Vollstreckung alter Strafe

Archivmeldung vom 01.02.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.02.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Dem früheren RAF-Terroristen Knut Folkerts droht nach über elf Jahren in Freiheit eine erneute langjährige Gefängnisstrafe für den Polizistenmord 1977 in Utrecht. "Die niederländische Strafe wurde nicht vollstreckt. Deshalb gilt weiterhin unser Rechtshilfeersuchen, dass Deutschland die Strafe vollstreckt", sagte ein Sprecher des niederländischen Justizministeriums der "Rheinischen Post" (Donnerstagausgabe).

Den Haag habe aber Verständnis dafür, dass sich Deutschland Zeit für eine sorgfältige Entscheidung nehmen will. Folkerts hatte bei seiner Festnahme in Utrecht den Polizisten Arie Kranenburg erschossen, wurde in den Niederlanden zu 20 Jahren Haft verurteilt, dann aber an Deutschland ausgeliefert. Das Landgericht Hamburg soll über das Ersuchen entscheiden, will aber nach Auskunft einer Sprecherin zunächst abwarten wie ein Berufungsverfahren Folkerts in den Niederlanden entschieden wird. Seit 1995 lebt Folkerts wieder in Freiheit. Seine Anwältin Ulrike Halm sagte der Zeitung: "Mein Mandant hat sehr deutlich gezeigt, dass er resozialisiert ist." Eine Strafe aus dem Jahre 1977 zu vollstrecken, sei "völlig unangemessen".

Quelle: Pressemitteilung Rheinische Post

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