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Ausländerzuwachs in Deutschland ungebremst: Gemeinschaftsunterkünfte dürfen nicht mehr in der Statistik aufgenommen werden

Archivmeldung vom 28.07.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.07.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Statistisches Bundesamt
Statistisches Bundesamt

Bild: Eigenes Werk /OTT

Im Jahr 2019 hatten 21,2 Millionen Menschen und somit 26,0 % der Bevölkerung in Deutschland einen Migrationshintergrund. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis des Mikrozensus weiter mitteilt, entspricht dies einem Zuwachs gegenüber dem Vorjahr von 2,1 % (2018: 20,8 Millionen).

Im Zeitvergleich seit 2011 ist dies der schwächste prozentuale Anstieg. Eine Person hat nach der hier verwendeten Definition einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurde.

Im Jahr 2019 waren gut 52 % der Bevölkerung mit Migrationshintergrund (11,1 Millionen Menschen) Deutsche und knapp 48 % Ausländerinnen beziehungsweise Ausländer (10,1 Millionen Menschen). Dabei ist die überwiegende Mehrheit der ausländischen Bevölkerung mit Migrationshintergrund selbst zugewandert (85 %), bei den Deutschen mit Migrationshintergrund waren es nur 46 %.

Etwas mehr als die Hälfte der 11,1 Millionen Deutschen mit Migrationshintergrund besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit seit Geburt (51 %). Sie haben einen Migrationshintergrund, weil mindestens ein Elternteil ausländisch, eingebürgert, deutsch durch Adoption oder (Spät-)Aussiedlerin oder Aussiedler ist. Weitere 25 % sind eingebürgert, 23 % sind selbst als (Spät-)Aussiedlerin oder Aussiedler nach Deutschland gekommen und circa 1 % besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit durch Adoption.

Mehrheitlich europäische Herkunftsregionen

Knapp zwei Drittel (65 %) aller Personen mit Migrationshintergrund sind aus einem anderen europäischen Land Eingewanderte und ihre Nachkommen. Dies entspricht 13,8 Millionen Menschen, von denen 7,5 Millionen Wurzeln in anderen EU-Mitgliedsstaaten haben. Die 4,6 Millionen aus Asien Eingewanderten und ihre Nachkommen machen 22 % der Personen mit Migrationshintergrund aus, darunter haben 3,2 Millionen einen Bezug zum Nahen und Mittleren Osten. Knapp 1,0 Millionen Menschen (5 %) haben Wurzeln in Afrika. Weitere 0,6 Millionen Menschen (3 %) sind aus Nord-, Mittel- und Südamerika sowie Australien Eingewanderte und deren Nachkommen. Wichtigste Herkunftsländer sind nach wie vor die Türkei (13 %), gefolgt von Polen (11 %) und der Russischen Föderation (7 %).

Menschen mit Migrationshintergrund in ausgewählten Berufen

Viele Berufe sind in der Corona-Krise verstärkt in das Interesse der Öffentlichkeit gerückt und gelten nicht nur, aber vor allem in Krisenzeiten als besonders wichtig. In einigen dieser Berufe arbeiten besonders viele Menschen mit Migrationshintergrund. So hatten 55 % aller Beschäftigten in Reinigungsberufen im Jahr 2019 einen Migrationshintergrund, in der Lagerwirtschaft (inklusive Post und Zustellung sowie Güterumschlag) und in der Lebensmittel- und Genussmittelherstellung jeweils 38 %. In der Altenpflege hatten 30 % der Beschäftigten einen Migrationshintergrund und auch im Verkauf von Lebensmitteln waren Beschäftigte mit Migrationshintergrund im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung leicht überrepräsentiert (28 %). Unterrepräsentiert waren Menschen mit Migrationshintergrund hingegen zum Beispiel in medizinischen Gesundheitsberufen (21 %), in der Lehrtätigkeit an allgemeinbildenden Schulen (11 %) und im Polizeivollzugs- und Kriminaldienst sowie Gerichts- und Justizvollzug (7 %).

Methodische Hinweise:

Der Mikrozensus ist eine Stichprobenerhebung, bei der jährlich rund 1 % der Bevölkerung in Deutschland befragt wird. Um aus den erhobenen Daten Aussagen über die Gesamtbevölkerung treffen zu können, werden die Daten hochgerechnet.

Die Basis der hier gemachten Angaben bildet die vom Statistischen Bundesamt für Auswertungen aus dem Mikrozensus entwickelte Definition des Migrationshintergrunds. Demnach umfasst der Migrationshintergrund im weiteren Sinn im Unterschied zur engeren Definition auch den Migrationshintergrund derjenigen Personen, die in Deutschland mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurden, aber zum Erhebungszeitpunkt nicht mehr mit ihren Eltern in einem Haushalt lebten. Das heißt, erfasst werden auch diejenigen Personen, die Deutsche sind und in einem eigenen Haushalt leben, bei denen aber mindestens ein Elternteil ausländisch, eingebürgert, deutsch durch Adoption oder (Spät-)Aussiedlerin oder Aussiedler ist. Der Migrationshintergrund im weiteren Sinn, wird seit dem Berichtsjahr 2017 jährlich erfasst. Zuvor lagen Ergebnisse auf Basis dieser Begriffsdefinition nur alle vier Jahre vor (2005, 2009, 2013). Nach der früher verwendeten engeren Definition lebten 2019 rund 20,1 Millionen Personen mit Migrationshintergrund in Deutschland. Wendet man die erweiterte Definition an, kommen weitere 1,2 Millionen Personen hinzu. Die mit dem Mikrozensusgesetz 2017 eingeführte jährliche Erfassung dieser zusätzlichen Informationen ermöglicht eine kontinuierliche umfassende Abbildung der Bevölkerung mit Migrationshintergrund.

Die Zahlen beziehen sich auf die Bevölkerung in Privathaushalten und nicht auf die Bevölkerung in Gemeinschaftsunterkünften, da aufgrund der Änderung des Mikrozensusgesetzes der Migrationsstatus ab 2017 nicht mehr für die Bevölkerung in Gemeinschaftsunterkünften ermittelt werden kann. Der Mikrozensus, der an den Eckwerten der Bevölkerungsfortschreibung hochgerechnet wird, kommt für das Jahr 2019 auf einen jahresdurchschnittlichen Bestand von 10,1 Millionen ausländischen Personen in Privathaushalten. Zum Jahresende 2019 weist das Ausländerzentralregister (AZR) hingegen 11,2 Millionen Ausländerinnen und Ausländer nach. Die Differenz ist vor allem auf eine unterschiedliche Bestandsbasis zurückzuführen. So hatte der Zensus 2011 ergeben, dass die Zahl der in Deutschland lebenden Ausländerinnen und Ausländer um 1,1 Millionen Personen niedriger war als zuvor angenommen. Dieser Effekt ist in der Bevölkerungsfortschreibung und in den Eckwerten der Hochrechnung des Mikrozensus berücksichtigt. Im AZR wurden hingegen keine vergleichbaren Bestandskorrekturen vorgenommen. Zudem sind im Unterschied zum Mikrozensus im AZR auch Ausländerinnen und Ausländer in Gemeinschaftsunterkünften erfasst.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)


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