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Oberlandesgericht entscheidet im Beitragsstreit zugunsten der PKV

Archivmeldung vom 28.08.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.08.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Im schwelenden Dauer-Rechtsstreit um angeblich nicht korrekte Prämienerhöhungen der Privaten Krankenversicherungen hat mit dem Oberlandesgericht Celle ein Gericht in der zweiten Instanz zugunsten der beklagten Versicherung entschieden. Das "Handelsblatt" berichtet in seiner Mittwochausgabe über das Urteil (Aktenzeichen: 8U57/18). Seit etwas über einem Jahr hagelte es zuvor Gerichtsentscheidungen von Amts- und Landgerichten gegen PKV-Unternehmen, weil die prüfenden Treuhänder ökonomisch vom geprüften Unternehmen abhängig waren.

Im Gegensatz zu früheren Gerichtsentscheidungen kommt das Oberlandesgericht Celle zu dem Ergebnis, dass es bei der Überprüfung von Prämienerhöhungen allein auf deren Zulässigkeit und sachliche Richtigkeit ankomme. Sei die gegeben, sei es nicht von Bedeutung, ob der prüfende Treuhänder ökonomisch vom zu prüfenden Unternehmen abhängig sei, sofern seine fachliche Eignung gegeben ist. In den anderen Gerichtsentscheidungen waren dagegen Prämienerhöhungen auch deshalb für nichtig erklärt worden, weil der Treuhänder mehr als 30 Prozent seiner Einkünfte von dem betreffenden Unternehmen erhält. Eine entsprechende Regelung gilt für Wirtschaftsprüfer.

Sie wurde von den Gerichten auf die Treuhänder übertragen. Auch das hält das Oberlandesgericht Celle für nicht zulässig. Der PKV-Verband zeigte sich erleichtert. "Aus unserer Sicht ist das von den Mitgliedsunternehmen praktizierte Treuhänder-Verfahren gesetzeskonform. Es hat sich seit Jahrzehnten bewährt", sagte Florian Reuther, Geschäftsführer Recht beim PKV-Verband dem "Handelsblatt". Zu Details des Urteils wollte sich Reuther mit Rücksicht auf laufende Gerichtsverfahren nicht äußern. Wie das "Handelsblatt" weiter schreibt, ist mit einer höchstrichterlichen Entscheidung durch den Bundesgerichtshof frühestens im Oktober zu rechnen. Einige Gerichte, bei denen ähnliche Verfahren anhängig sind, haben daher bereits entschieden, diese bis zum BGH-Entscheid anzuhalten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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