Opferschutz: Staatliche Informationspflicht gefordert
Archivmeldung vom 28.11.2006
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.11.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittSind Opfer von Kriminalität und Gewalt durch staatliche Stellen ausreichend über Ihre Schutzrechte und Entschädigungsleistungen sowie Hilfsangebote informiert? Antworten und Lösungsansätze auf diese angesichts einer stetig steigenden Zahl von Gewalttaten drängende Frage wurden kürzlich beim Mainzer Opferforum diskutiert.
Bereits zum 17. Mal hatte Deutschlands größte
Opferschutz-Organisation, der Weiße Ring, zu einer internationalen
Fachtagung nach Mainz Experten aus Politik, Justiz, Polizei und
Wissenschaft eingeladen, um aktuelle Entwicklungen bei Opferschutz
und Opferrechten auf zu zeigen. Unter dem Titel "Opferschutz
unbekannt?" bot das Opferforum eine Plattform, um die Situation von
Kriminalitätsopfern fachübergreifend in Ihrer Gesamtheit zu
dokumentieren.
"Das vernetzte Arbeiten sei das Gebot der Stunde", stellte auch
der Justizminister von Rheinland-Pfalz, Dr. Heinz Georg Bamberger, zu
Beginn der Tagung fest. "Im engagierten Zusammenwirken mit
Opferschutz-Organisationen wie dem Weißen Ring haben wir schon
einiges erreicht." Aber, so Dr. Bamberger weiter: "Opfer von
Straftaten haben ein Recht auf Unterstützung von Staat und
Gesellschaft. Die Stellung des Opfers im Strafverfahren weiter zu
stärken ist eine zentrale Aufgabe der Justizpolitik."
Der Präsident des österreichischen Weißen Rings, Prof. Dr. Udo
Jesionek, stellte die im Nachbarland seit Kurzem geltenden neuen
gesetzlichen Regelungen im Bereich der Opferrechte vor. Polizei und
Behörden wurden gesetzlich verpflichtet die Opfer von Kriminalität
und Gewalt über ihre Rechte und Möglichkeiten der Hilfen und
Entschädigungen zu informieren. In Deutschland ist eine statliche
Informationspflicht nur unzureichend geregelt. Der Weiße Ring fordert
hier nachhaltige Verbesserungen, insbesondere den verbindlichen
Hinweis auf das Opferentschädigungsgesetz, Und das alles in leicht
verständlicher Sprache.
Das Mainzer Opferforum des Weißen Rings befasste sich auch
ausführlich mit der Schaffung und Umsetzung von Informationsrechten
der Opfer auf europäischer Ebene. So verpflichte der Rahmenbeschluss
des Rates der Europäischen Union über die Stellung des Opfers im
Strafverfahren alle Mitgliedsstaaten zum zügigen Handeln. "Wenn es
nicht gelingt, Menschen vor Verbrechen zu schützen, so hat das
Gemeinwesen die Pflicht und die Verantwortung, die Opfer bei der
Bewältigung der Tatfolgen zu unterstützen", so Professor Dr. Reinhard
Böttcher, Bundesvorsitzender des Weißen Rings. "Dazu gehört in erster
Linie eine selbstverständliche und umfassende Information über
strafprozessuale und sozialrechtliche Schutzmöglichkeiten." Darüber
waren sich die rund 70 Teilnehmer des 17. Mainzer Opferforums einig.
Der Weiße Ring hat seit 1976 mit derzeit 420 Anlaufstellen ein
bundesweites Hilfsnetz für Kriminalitätsopfer aufbauen können. Mehr
als 2.800 ehrenamtlich tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen
den Opfern und ihren Familien mit Rat und Tat zur Seite, leisten
menschlichen Beistand und persönliche Betreuung, geben Hilfestellung
im Umgang mit den Behörden und helfen den Geschädigten so bei der
Bewältigung der Tatfolgen. So ist der Weiße Ring seit nunmehr 30
Jahren für Hunderttausende zu einem Rettungsanker in oft aussichtslos
erscheinenden Lebenssituationen geworden.
Weitere Informationen unter www.weisser-ring.de.
Quelle: Pressemitteilung Weiße Ring e.V.