Handel gestoppt: eBay verbietet Geschäft mit Hunde- und Katzenfell
Archivmeldung vom 15.07.2008
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittAb heute dem 15. Juli untersagt der weltweite Online-Marktplatz eBay den Handel mit Hunde- und Katzenfell auf den drei deutschsprachigen Seiten eBay.de, eBay.ch und eBay.at. Damit erweitert das Unternehmen seinen bereits umfassenden Grundsatz zum Handel mit Tieren, Tierartikeln und geschützten Pflanzen um einen wichtigen Zusatz.
Unter das neue Verbot fallen sämtliche Produkte, die aus Hunde- oder Katzenfell in allen Verarbeitungsstufen hergestellt wurden; dazu zählen unter anderem Pelze, Kleidungsstücke mit Pelzbesatz, Pelzdecken, Echtfellspielzeuge und Schlüsselanhänger.
Die beiden beliebten Haustiere gehören zwar nicht zu den geschützten Tierarten, dennoch unterstützt der Online-Marktplatz mit diesem Verbot die Belange von Hunde- und Katzenfreunden sowie Tierschutzorganisationen. Hintergrund: Hunde und Katzen werden oftmals auf eine tierquälerische Weise getötet, um an ein möglichst unbeschadetes und für die Herstellung von Kleidungsstücken verwertbares Fell zu gelangen. Gleichzeitig sensibilisiert eBay mit dieser Maßnahme seine Mitglieder und schützt sie vor dem unwissentlichen Kauf von Haustierpelz, der nicht als solcher gekennzeichnet wurde.
Die internationale Tierschutzorganisation "Internationaler Tierschutz-Fonds" (IFAW), die sich seit langem für ein Verbot des Handels mit Haustierpelz einsetzt, begrüßt das Vorgehen von eBay: "Diese Unterstützung ist sehr wertvoll", sagt Peter Pueschel, Leiter der IFAW Wildtierkampagne. "Produkte, für die Tiere gequält wurden, dürfen nicht gehandelt werden. eBay hat in Deutschland und in anderen EU-Ländern einen wichtigen Schritt unternommen. Wir hoffen, dass er weltweit Nachahmer findet und solche Produkte aus dem Handel genommen werden."
Der Online-Marktplatz greift mit seiner Maßnahme dem von der Europäischen Union verabschiedeten Gesetz zum Verbot des Handels mit Hunde- und Katzenfellen vor, das am 31. Dezember 2008 in Kraft treten wird. Generell ist es auf eBay verboten, lebende und geschützte Tiere oder Pflanzen sowie Produkte und Teile von ihnen anzubieten.
Quelle: IFAW