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Fall Franco A.: Spur führte auch zur Bundeswehr-Eliteeinheit KSK

Archivmeldung vom 20.04.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.04.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
KSK-Scharfschütz bei einem Training. Bild: de.wikipedia.org
KSK-Scharfschütz bei einem Training. Bild: de.wikipedia.org

Im Fall des rechtsextremen Bundeswehrsoldaten Franco A., der laut Generalbundesanwalt einen Anschlag auf Politiker oder Prominente geplant haben soll, führte eine Spur der Ermittler auch zur Bundeswehr-Eliteeinheit KSK. Das berichtet die "Welt". Demnach stieß das Bundeskriminalamt (BKA) nach der Festnahme des terrorverdächtigen Offiziers auf mehrere Chatgruppen, in denen auch Personen aus der sogenannten "Prepper"-Szene aktiv waren.

Ins Visier der Ermittler geriet dabei laut der "Welt" auch eine Kontaktperson, die mit dem Nicknamen "Hannibal" als Administrator in mehreren Chatgruppen agiert haben sein soll. Im vergangenen Jahr gelang es dem BKA durch Zeugenbefragungen und Handyauswertungen den Chatkontakt "Hannibal" zu identifizieren. Nach Informationen der "Welt" handelt es sich um einen Soldaten des Kommando Spezialkräfte (KSK), der Eliteeinheit der Bundeswehr. Zu "Einzelpersonalangelegenheiten" treffe man "grundsätzlich keine Aussage", sagte ein Sprecher des Verteidigungsministeriums der "Welt".

Bei der Vernehmung durch das BKA soll der KSK-Soldat einen persönlichen Kontakt zu Franco A. bestritten haben. Er sei zudem auch kein Rechtsextremist oder Ausländerfeind, sondern habe sich nur über Überlebenstechniken und Vorsorge im Katastrophenfall ausgetauscht. Der Militärische Abschirmdienst (MAD) kam zur Einschätzung, dass es sich bei dem Mann nicht um einen Extremisten handelt. Der Elitesoldat, der weiterhin dem KSK angehört, wird stattdessen der "Prepper"-Szene zugerechnet. Im Verfahren um Franco A. gilt der Soldat zudem nicht als Verdächtiger, sondern lediglich als Zeuge.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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