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Jedes sechste Todesopfer im Straßenverkehr 2024 war mit dem Fahrrad unterwegs

Freigeschaltet am 24.04.2025 um 08:05 durch Sanjo Babić
Statistisches Bundesamt
Statistisches Bundesamt

Bild: Eigenes Werk /OTT

Nicht erst seit dem E-Bike-Boom nutzen immer mehr Menschen das Fahrrad, um von A nach B zu gelangen. Das zeigt sich auch in den Unfallzahlen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, war im Jahr 2024 nach vorläufigen Ergebnissen jede oder jeder sechste (16,0 %) im Straßenverkehr Getötete mit dem Fahrrad unterwegs. Insgesamt starben im vergangenen Jahr 441 Radfahrerinnen und -fahrer bei einem Unfall, darunter 192 mit einem Pedelec - umgangssprachlich auch als E-Bike bezeichnet.

Die Zahl der getöteten Radfahrenden insgesamt ist gegenüber 2014 um 11,4 % gestiegen. Der Anstieg ist vor allem auf die steigende Zahl an getöteten Pedelec-Nutzenden zurückzuführen (2014: 39 Getötete). Dagegen lag die Zahl der Verkehrstoten insgesamt im Jahr 2024 um 22,4 % niedriger als zehn Jahre zuvor.

Ältere Radfahrende besonders gefährdet

Ältere Radfahrende sind im Straßenverkehr besonders gefährdet. Unter den tödlich verletzten Fahrradfahrerinnen und -fahrern waren 2024 knapp zwei Drittel (63,5 %) 65 Jahre oder älter. Während der entsprechende Anteil von verunglückten Seniorinnen und Senioren mit Fahrrädern ohne Hilfsmotor bei 59,4 % lag, waren 68,8 % der getöteten Pedelec-Fahrenden 65 Jahre oder älter.

Autofahrerinnen und -fahrer sind häufigste Unfallgegner von Radfahrenden

An einem Großteil (67,7 %) der 92 882 Fahrradunfälle mit Personenschaden war eine zweite Verkehrsteilnehmerin oder ein zweiter Verkehrsteilnehmer beteiligt. In 70,7 % der Fälle war dies eine Autofahrerin oder ein Autofahrer (44 424 Unfälle).

Radfahrende bei rund der Hälfte der Fahrradunfälle mit Personenschaden hauptschuldig

Fahrradfahrerinnen und -fahrer, die in einen Unfall mit Personenschaden verwickelt waren, trugen insgesamt an rund der Hälfte der Unfälle die Schuld (50,7 %). Je nach Unfallgegnerin oder Unfallgegner zeigen sich allerdings Unterschiede: Bei Unfällen mit Fußgängerinnen und Fußgängern wurde der Person auf dem Fahrrad häufiger (57,0 %) die Hauptschuld angelastet. Kollisionen mit Krafträdern wurden in der Hälfte (50,2 %) der Fälle von den Radfahrerinnen und -fahrern verschuldet. Waren Autofahrerinnen oder -fahrer beteiligt, trugen die Radfahrenden nur in 24,7 % der Fälle die Hauptschuld. Bei Fahrradunfällen mit Güterkraftfahrzeugen lag der Anteil noch darunter: Nur zu 20,9 % wurde die Hauptschuld bei der Radlerin oder dem Radler gesehen.

Methodische Hinweise:

Bei Getöteten auf Fahrrädern werden auch Mitfahrerinnen und Mitfahrer wie zum Beispiel Kinder mitgezählt.

Pedelecs im Sinne der Statistik der Straßenverkehrsunfälle sind Fahrräder mit Trethilfe und einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer maximalen Nenndauerleistung von 0,25 kW, dessen Unterstützung sich mit zunehmender Fahrgeschwindigkeit progressiv verringert und spätestens beim Erreichen von 25 km/h unterbrochen wird.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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