5,0 Millionen staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren im Jahr 2020 abgeschlossen
Archivmeldung vom 30.08.2021
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićIm Jahr 2020 haben die Staatsanwaltschaften in Deutschland 4 996 000 Ermittlungsverfahren in Strafsachen abgeschlossen. Das waren 1,2 % mehr erledigte Verfahren als im Vorjahr (4 939 000). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren die Anteile der Deliktarten ähnlich wie im Jahr 2019.
Knapp ein Drittel (31,6 %) der erledigten Strafverfahren bezog sich auf Eigentums- und Vermögensdelikte, gefolgt von Straßenverkehrsdelikten mit 17,4 %, Straftaten gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit mit 9,3 % sowie Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz mit 8,6 % der erledigten Verfahren.
Unterschiedliche Entwicklungen bei den Straftatengruppen
Hinter der Gesamtzunahme erledigter Ermittlungsverfahren um 1,2 % stehen teils gegenläufige Entwicklungen auf Ebene der Straftatengruppen. Einige Straftatengruppen mit relativ geringem Anteil an der Gesamtzahl erledigter Verfahren verzeichneten gegenüber 2019 vergleichsweise hohe prozentuale Zuwächse. Beispielsweise stieg die Zahl der erledigten Verfahren in Staatsschutzsachen um 30,6 % auf 46 000. Dagegen wirkte sich der Rückgang im Bereich der Straßenverkehrsdelikte um 3,3 % auf 868 000 Verfahren dämpfend auf die Gesamtentwicklung aus. Der Rückgang dürfte unter anderem mit dem niedrigeren Verkehrsaufkommen infolge der Corona-Pandemie zusammenhängen.
Mehr als die Hälfte der Ermittlungsverfahren endeten 2020 mit Verfahrenseinstellung
In 81,6 % aller erledigten Fälle im Jahr 2020 hatten Polizeidienststellen die Ermittlungsverfahren an die Staatsanwaltschaften übergeben. Die übrigen Verfahren wurden von Staatsanwaltschaften selbst, von Steuer- beziehungsweise Zollfahndungsstellen oder Verwaltungsbehörden eingeleitet.
Die Staatsanwaltschaften sind für die Verfolgung von Straftaten und die Leitung der entsprechenden Ermittlungen zuständig. Wenn die Ermittlungen zu hinreichendem Tatverdacht führen, erheben sie Anklage beim zuständigen Gericht und vertreten im Fall einer gerichtlichen Hauptverhandlung die Anklage. Die häufigste Erledigungsart über alle Einzelfallentscheidungen hinweg war 2020 wie in den Vorjahren aber nicht die Anklage, sondern die Verfahrenseinstellung.
So machten Einstellungen mit Auflage (3,2 %), Einstellungen ohne Auflage (24,3 %) und Einstellungen mangels Tatverdacht (28,9 %) oder wegen Schuldunfähigkeit (0,3 %) zusammen 56,6 % aller Verfahrenserledigungen aus. 19,2 % der Verfahren endeten mit einer Anklage beziehungsweise einem Strafbefehlsantrag oder einem Antrag auf ein besonderes Verfahren und 24,1 % auf andere Art (zum Beispiel mit der Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft).
Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)