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Beantragte Regelinsolvenzen im März 2025: +5,7 % zum Vorjahresmonat

Freigeschaltet am 11.04.2025 um 08:08 durch Mary Smith
Behördenschild des StatistischesnBundesamtes. Bild: Kandschwar / wikipedia.org
Behördenschild des StatistischesnBundesamtes. Bild: Kandschwar / wikipedia.org

Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im März 2025 um 5,7 % gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Damit liegt die Zuwachsrate erstmals seit Juni 2024 (+6,3 %) wieder im einstelligen Bereich. Bei den Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass die Anträge erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen annähernd drei Monate davor.

12,8 % mehr Unternehmensinsolvenzen im Januar 2025 als im Januar 2024

Für den Januar 2025 meldeten die Amtsgerichte nach endgültigen Ergebnissen 1 830 beantragte Unternehmensinsolvenzen. Das waren 12,8 % mehr als im Januar 2024.

Die Forderungen der Gläubiger aus den im Januar 2025 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf rund 5,3 Milliarden Euro. Im Januar 2024 hatten die Forderungen bei rund 3,5 Milliarden Euro gelegen.

Insolvenzhäufigkeit im Bereich Verkehr und Lagerei am höchsten

Bezogen auf 10 000 Unternehmen gab es im Januar 2025 in Deutschland insgesamt 5,3 Unternehmensinsolvenzen. Die meisten Insolvenzen je 10 000 Unternehmen entfielen auf den Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei mit 9,2 Fällen. Danach folgten das Baugewerbe sowie die sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (zum Beispiel Zeitarbeitsfirmen) mit jeweils 7,9 Insolvenzen je 10 000 Unternehmen.

10,0 % mehr Verbraucherinsolvenzen im Januar 2025 als im Januar 2024

Im Januar 2025 gab es 6 221 Verbraucherinsolvenzen. Damit stieg die Zahl der Verbraucherinsolvenzen um 10,0 % gegenüber dem Januar 2024.

Methodische Hinweise:

Die Insolvenzstatistik bildet nur Geschäftsaufgaben ab, die im Zuge eines Insolvenzverfahrens ablaufen, nicht jedoch solche aus anderen Gründen beziehungsweise vor Eintritt akuter Zahlungsschwierigkeiten.

Die vorläufigen monatlichen Angaben zu Regelinsolvenzverfahren, hier für März 2025, basieren auf aktuellen Insolvenzbekanntmachungen aller Amtsgerichte in Deutschland. Sie weisen noch nicht die methodische Reife und Belastbarkeit amtlicher Statistiken auf und zählen daher zu den experimentellen Daten.

Von den Insolvenzverfahren in Deutschland sind rund 30 % Regelinsolvenzverfahren, zu denen in erster Linie alle Verfahren von Unternehmen zählen (rund 55 % aller Regelinsolvenzverfahren). Außerdem findet das Regelinsolvenzverfahren Anwendung bei Personen, die wirtschaftlich tätig sind. Dazu gehören unter anderem die persönlich haftenden Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft (oHG), Mehrheitsgesellschafter einer Kapitalgesellschaft sowie ehemals selbstständig Tätige, deren Vermögensverhältnisse als nicht überschaubar eingestuft werden. Zusätzlich werden beim Frühindikator aus technischen Gründen auch die Nachlass- und Gesamtgutinsolvenzverfahren miteinbezogen.

Bei der Berechnung der Insolvenzhäufigkeit wurden Angaben aus dem statistischen Unternehmensregister zum Unternehmensbestand herangezogen. Als Unternehmen werden rechtliche Einheiten verstanden. Rechtliche Einheiten sind juristische und natürliche Personen, die eine Wirtschaftstätigkeit selbstständig ausüben, wie beispielsweise Aktiengesellschaften, GmbHs, Offene Handelsgesellschaften oder auch Einzelunternehmen.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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